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Kantone, Parteien, Verbände sowie Privatpersonen können sich erstmals im Internet an einer Vernehmlassung beteiligen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen verspricht sich besser vergleichbare Antworten und eine Beschleunigung des Verfahrens. Zudem hat es den Überblick über die bereits eingegangenen Stellungnahmen.
Am 4. Juli 2007 hat das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation die Zertifizierung erhalten, um qualifizierte elektronische Zertifikate auszustellen, die dem Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) entsprechen. Dadurch können Benutzer der Zertifikate der PKI (Public Key Infrastructure) des BIT nun die Integrität der Daten und die Identität des Signierenden rechtlich garantieren.
Damit eine elektronische Unterschrift rechtlich der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist, muss sie auf einem qualifizierten Zertifikat beruhen, das von einer anerkannten Anbieterin von Zertifizierungsdiensten ausgestellt wurde. Nachdem die akkreditierte PKI-Anerkennungsstelle KPMG AG die PKI des BIT umfassend geprüft hat, konnte das Bundesamt als Zertifizierungsdiensteanbieter (Certification Service Provider, CSP) nach ZertES anerkannt bzw. zertifiziert werden.
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