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Monday, 8.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Der Bundesrat hat am 4. Juli 2007 das Bundesamt für Statistik (BFS) beauftragt, das Realisierungskonzept für die einheitliche Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) zu erstellen. Die einheitliche UID soll Doppelspurigkeiten in der Verwaltung eliminieren und die Unternehmen administrativ entlasten.

An seiner Sitzung vom 4. Juli 2007 hat der Bundesrat auf Antrag des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) entschieden, dass die künftige einheitliche Unternehmens-Identifikationsnummer auf dem Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) des BFS basieren soll. Mit der Verwendung des BUR als Basisregister können in der Verwaltung Doppelspurigkeiten beseitigt werden. Identifizierungs-Aktivitäten, Mehrfacheingaben und Abgleiche werden vereinfacht oder ganz beseitigt. Zudem werden mit der mittelfristigen Einführung einer einheitlichen Unternehmens-Identifikationsnummer die Unternehmen in allen Bereichen des Behördenverkehrs (Sozialversicherungen, MWST, Handelsregister etc.) administrativ entlastet.

Im BUR werden bereits heute die statistisch relevanten Daten von fast allen Unternehmen in der Schweiz erfasst und ausgewertet. Zudem wird das BUR von verschiedenen Verwaltungsstellen als Sammel- und Konkordanzregister verwendet, denn im BUR werden alle Unternehmensdaten mit allen dazugehörenden Nummern inklusive Mehrwertsteuer- und Handelsregister-Nummer aufgeführt.

Die UID steht auf der Liste der in der E-Government-Strategie priorisierten Vorhaben. Das BFS hat heute den Auftrag erhalten, ein Realisierungskonzept für die Verwirklichung der UID auszuarbeiten und dem Bundesrat bis Ende 2007 vorzulegen.

Autor(en)/Author(s): Philippe Jeanneret & Felix Herzig

Quelle/Source: Bundesverwaltung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, 04.07.2007

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