Das Bundesinnenministerium hat heute gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden - dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund - das Pilotvorhaben „Modellkommune E-Government“ gestartet. Mit dem Modellvorhaben soll aufgezeigt werden, welche Potenziale die Anwendung von E-Government für die Kommunalverwaltungen bietet. Die Kommunen werden bei der Konzeptionierung von E-Government-Anwendungen finanziell unterstützt. Darüber sollen insbesondere auch die Kommunen erreicht werden, die E-Government bisher nur zögerlich anwenden.
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Das vom Bundeskabinett am 18. August 2010 beschlossene Regierungsprogramm „Vernetzte und transparente Verwaltung“ war die Strategie für die weitere Modernisierung der Bundesverwaltung in der 17. Legislaturperiode. Ziel war es, die Bundesverwaltung für heutige und künftige Herausforderungen zu wappnen.
Dies sollte durch mehr und effizienteres E-Government, durch eine stärkere Vernetzung der Behörden untereinander, eine starke Kooperation auch mit externen Partnern und mehr Transparenz erfolgen. Hierfür wurden in den Handlungsfeldern „Personal“, „Optimierung der Organisation“ und „Informations- und Kommunikationstechnologie“ 20 Leitprojekte genannt und mit konkreten Planungen unterlegt.
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E-Government eröffnet z.B. Zugang zu Behörden über das Internet und ermöglicht, elektronische Nachweise online vorzulegen. De-Mail bietet eine elektronische Alternative zur heutigen Briefpost. Mit der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises können Bürger ihre Identität im Internet und an Automaten sicher und zweifelsfrei belegen.
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DE:NKR u. IT-Planungsrat vereinbaren Zusammenarbeit beim Bürokratieabbau mit E-Government
Ziel der Zusammenarbeit beider Gremien ist es, durch E-Government unnötige Bürokratie und damit Kostenbelastungen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung spürbar abzubauen. Hierzu vereinbarten beide Gremien bei ihrem heutigen Spitzentreffen im Bundeskanzleramt Schwerpunkte ihrer künftigen Zusammenarbeit.
Mit dem heutigen Tag tritt das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) in Kraft. Behördenangelegenheiten werden damit für Bürger und Wirtschaft einfacher, weil jedermann unabhängig von Ort und Öffnungszeiten mit der Verwaltung in Kontakt treten kann.
"Mit dem E-Government-Gesetz kann die Verwaltung den Bürgern endlich das bieten, was für Unternehmen im E-Commerce längst als selbstverständlicher Standard gilt. Das bedeutet: Leistungen der Verwaltung überall und rund um die Uhr beantragen, überprüfen oder direkt herunterladen. Jetzt geht es darum, die Modernisierung unserer Verwaltung weiter voranzutreiben und das Gesetz gemeinsam in Bund und Ländern umzusetzen", erklärte die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe.
