E-Government eröffnet z.B. Zugang zu Behörden über das Internet und ermöglicht, elektronische Nachweise online vorzulegen. De-Mail bietet eine elektronische Alternative zur heutigen Briefpost. Mit der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises können Bürger ihre Identität im Internet und an Automaten sicher und zweifelsfrei belegen.
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Mit dem heutigen Tag tritt das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) in Kraft. Behördenangelegenheiten werden damit für Bürger und Wirtschaft einfacher, weil jedermann unabhängig von Ort und Öffnungszeiten mit der Verwaltung in Kontakt treten kann.
"Mit dem E-Government-Gesetz kann die Verwaltung den Bürgern endlich das bieten, was für Unternehmen im E-Commerce längst als selbstverständlicher Standard gilt. Das bedeutet: Leistungen der Verwaltung überall und rund um die Uhr beantragen, überprüfen oder direkt herunterladen. Jetzt geht es darum, die Modernisierung unserer Verwaltung weiter voranzutreiben und das Gesetz gemeinsam in Bund und Ländern umzusetzen", erklärte die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe.
Damit geht ein intensiver Abstimmungsprozess zwischen Bund, Ländern und Kommunen erfolgreich zu Ende.
Das E-Government-Gesetz definiert Standards für eine nutzerfreundliche, verlässliche und effiziente Infrastruktur bei der elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung. Es schafft zugleich die Voraussetzungen für eine vernetzte IT-Unterstützung, die die Potenziale moderner Technologie nutzt und so Bürger und Verwaltung gleichermaßen entlastet.
Informationen zum Gesetz finden Sie hier.
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Behörden, die neue Anwendungen oder innovative Einsatzszenarien für De-Mail und den neuen Personalausweis entwickeln möchten und sich Unterstützung durch die E-Government-Initiative wünschen, haben seit heute wieder die Möglichkeit, ihr Interesse an einer Teilnahme zu bekunden. Die Details zu den Teilnahmemöglichkeiten wurden u.a. hier veröffentlicht: www.bmi.bund.de/DE/Themen/IT-Netzpolitik/E-Government/E-Government-Initiative/e-government-initiative_node.html;jsessionid=09EA9FC874CCE49AD61BA19E 37F69EF4.2_cid287.
Die Frist für die Einreichung von Interessensbekundungen endet am 15. Juli 2013.
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