Today 243

Yesterday 427

All 39461950

Monday, 1.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
E-Government ist der Einsatz elektronischer Informationstechnologien, damit Verwaltungsangebote für jedermann einfach, schnell und ortsunabhängig zugänglich sind. Das bedeutet: Vom Antrag bis zum Bescheid läuft alles elektronisch. So sind Bürger und Unternehmen unabhängig von Öffnungszeiten der Behörden und sparen sich den Weg ins Rathaus. Das neue E-Government-Gesetz ist ein wesentlicher Schritt zum flächendeckenden E-Government.

E-Government eröffnet z.B. Zugang zu Behörden über das Internet und ermöglicht, elektronische Nachweise online vorzulegen. De-Mail bietet eine elektronische Alternative zur heutigen Briefpost. Mit der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises können Bürger ihre Identität im Internet und an Automaten sicher und zweifelsfrei belegen.

Read more: DE: Neues E-Government-Gesetz macht viele Behördengänge überflüssig

Weg frei für die elektronische Verwaltung

Mit dem heutigen Tag tritt das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) in Kraft. Behördenangelegenheiten werden damit für Bürger und Wirtschaft einfacher, weil jedermann unabhängig von Ort und Öffnungszeiten mit der Verwaltung in Kontakt treten kann.

"Mit dem E-Government-Gesetz kann die Verwaltung den Bürgern endlich das bieten, was für Unternehmen im E-Commerce längst als selbstverständlicher Standard gilt. Das bedeutet: Leistungen der Verwaltung überall und rund um die Uhr beantragen, überprüfen oder direkt herunterladen. Jetzt geht es darum, die Modernisierung unserer Verwaltung weiter voranzutreiben und das Gesetz gemeinsam in Bund und Ländern umzusetzen", erklärte die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe.

Read more: DE: E-Government-Gesetz tritt in Kraft

Der Bundesrat hat am 06.06.2013 dem „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ (E-Government-Gesetz) zugestimmt.

Damit geht ein intensiver Abstimmungsprozess zwischen Bund, Ländern und Kommunen erfolgreich zu Ende.

Das E-Government-Gesetz definiert Standards für eine nutzerfreundliche, verlässliche und effiziente Infrastruktur bei der elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung. Es schafft zugleich die Voraussetzungen für eine vernetzte IT-Unterstützung, die die Potenziale moderner Technologie nutzt und so Bürger und Verwaltung gleichermaßen entlastet.

Read more: DE: Bundesrat stimmt E-Government-Gesetz zu

Ziel des E‐Government‐Gesetzes ist es, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. Das Gesetz soll es dadurch Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Elektronische Verwaltungsdienste ermöglichen es Bürgern und Unternehmen, unabhängig von Öffnungs-und Sprechzeiten und ortsunabhängig mit Behörden zu kommunizieren. Der Gang zum Amt wird in vielen Fällen überflüssig.

Informationen zum Gesetz finden Sie hier.

Read more: DE: Beschlossen: Bundesrat stimmt dem E-Government-Gesetz zu

Teilnahmemöglichkeiten veröffentlicht

Behörden, die neue Anwendungen oder innovative Einsatzszenarien für De-Mail und den neuen Personalausweis entwickeln möchten und sich Unterstützung durch die E-Government-Initiative wünschen, haben seit heute wieder die Möglichkeit, ihr Interesse an einer Teilnahme zu bekunden. Die Details zu den Teilnahmemöglichkeiten wurden u.a. hier veröffentlicht: www.bmi.bund.de/DE/Themen/IT-Netzpolitik/E-Government/E-Government-Initiative/e-government-initiative_node.html;jsessionid=09EA9FC874CCE49AD61BA19E 37F69EF4.2_cid287.

Die Frist für die Einreichung von Interessensbekundungen endet am 15. Juli 2013.

Read more: DE: E-Government Initiative für De-Mail und den neuen Personalausweis

Go to top