Regelungsschwerpunkte des IT-Sicherheitsgesetzes
Dieser Entwurf enthält drei Schwerpunkte zur Verbesserung der IT-Sicherheit:
- Die Betreiber kritischer Infrastrukturen werden zu einer Verbesserung des Schutzes der von ihnen eingesetzten Informationstechnik und zur Verbesserung ihrer Kommunikation mit dem Staat bei IT-Vorfällen verpflichtet.
- Telemediendiensteanbieter, die eine Schlüsselrolle für die Sicherheit des Cyberraums haben, werden stärker als bisher hierfür in die Verantwortung genommen.
- Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wird in seinen Aufgaben und Kompetenzen gestärkt.
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Der Bundesinnenminister, Dr. Hans-Peter Friedrich, und die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, haben sich heute mit Mitgliedern der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" des Deutschen Bundestages getroffen. Bei dem Treffen ging es vor allem um die Auswirkungen der von der Kommission erarbeiteten Ergebnisse für die IT- und Netzpolitik der Bundesregierung.
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