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Wednesday, 3.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Welche Vorteile hat das Gesetz für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen?

E-Government macht Behördenangelegenheiten für Bürger und Wirtschaft einfacher. Es macht sie unabhängig von Ort und Öffnungszeiten: Rund um die Uhr können sich Bürgerinnen und Bürger direkt vom heimischen Computer aus informieren, Daten übermitteln oder Anträge stellen. Eventuell erforderliche Belege können elektronisch eingereicht oder mit dem Einverständnis des Antragstellers von der Behörde selbst eingeholt werden. Behördengänge sind nicht mehr notwendig. Der elektronische Austausch von Dokumenten und Informationen führt zu transparenteren und kürzeren Verfahren, so wird vermeidbare Bürokratie abgebaut. Auf diese Weise kann die Verwaltung mit dem E-Government-Gesetz als Grundlage die Chancen der digitalen Welt voll ausschöpfen.

Welches Ziel wird mit dem E-Government-Gesetz verfolgt?

Ziel des E‐Government‐Gesetzes ist es, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse den elektronischen Austausch zwischen Bürger und Behörde sowie eine durchgängig elektronische Vorgangsbearbeitung in der Verwaltung zu ermöglichen. Das Gesetz schafft Standards für Bund, Ländern und Kommunen, die die Grundlage für eine nutzerfreundlichere, verlässliche und effiziente Basis-Infrastruktur sind.

Das Gesetz ermöglicht mehr und besseres E-Government in Deutschland. Im nächsten Schritt muss es entschlossen umgesetzt werden. Diesen bereitet das Bundesministerium des Innern im Auftrag des Bundes bereits vor.

Konsequent umgesetztes E-Government leistet außerdem einen Beitrag zur Bewältigung des demografischen Wandels. Bürgerinnen und Bürger sind online mit ihrer Verwaltung verbunden oder nutzen mobile Bürgerbüros, die komplexe Behördenstrukturen in dünn besiedelten Räumen ersetzen können.

Was sind die wichtigsten Regelungen des E-Government-Gesetzes?

Das Gesetz gibt die notwendige Rechtssicherheit, um E-Government in die Alltagspraxis umsetzen zu können. Denn es klärt viele Fragen: Welche Alternativen gibt es zur persönlichen Unterschrift des Bürgers? Was ist zu beachten bei elektronischer Aktenführung? Welche elektronischen Dienste sind bereitzustellen?.

Konkret eröffnet das E-Government-Gesetz Alternativen zur qualifizierten elektronischen Signatur, die sich aufgrund ihrer schwierigen Handhabbarkeit nicht durchgesetzt hat. Herzstück des Gesetzes ist die Zulassung zweier weiterer sicherer technischer Verfahren zur Ersetzung der Schriftform.

Beim ersten Verfahren können elektronische Formulare der Verwaltung in Verbindung mit der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises die Schriftform ersetzen. Das zweite Verfahren ist De-Mail mit der Versandoption ""absenderbestätigt"", welche eine ""sichere Anmeldung"" nach dem De-Mail-Gesetz voraussetzt. Gleichzeitig sorgt das Gesetz für hohe Sicherheitsstandards bei der technischen Umsetzung in der Verwaltung, um sensible Daten von Unternehmen und Privatpersonen zu schützen. Immer nach der Devise: So nutzerfreundlich wie möglich und so sicher wie nötig.

Außerdem erlaubt eine Rechtsverordnungsermächtigung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die rasche Anpassung an die deutschland- wie europaweite technologische Weiterentwicklung.

Geregelt werden die Pflicht aller Behörden, einen elektronischen Zugang zu eröffnen, elektronisch abrufbare Behördeninformationen und Bezahlsysteme, elektronische Nachweise und Formulare und Online-Publikationen und anderes mehr.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.

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Quelle/Source: Bundesministerium des Innern, 17.04.2013

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