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Wednesday, 3.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Der Bundesrat hat am 06.06.2013 dem „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ (E-Government-Gesetz) zugestimmt.

Damit geht ein intensiver Abstimmungsprozess zwischen Bund, Ländern und Kommunen erfolgreich zu Ende.

Das E-Government-Gesetz definiert Standards für eine nutzerfreundliche, verlässliche und effiziente Infrastruktur bei der elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung. Es schafft zugleich die Voraussetzungen für eine vernetzte IT-Unterstützung, die die Potenziale moderner Technologie nutzt und so Bürger und Verwaltung gleichermaßen entlastet.

Hierzu erklärt die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe: "Jetzt ist der Weg frei für mehr Bürgerfreundlichkeit und höhere Effizienz der Verwaltung. Elektronische Verwaltungsdienste ermöglichen Bürgern und Unternehmen, zeit- und ortsunabhängig mit Behörden zu kommunizieren. E-Government erleichtert zugleich die Zusammenarbeit zwischen den Behörden. Arbeitsabläufe können so effizienter organisiert werden."

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes werden alle Behörden in Bund, Ländern und Kommunen ab 1. Juli 2014 verpflichtet, elektronische Dokumente entge-genzunehmen. Eine bisher erforderliche Unterschrift kann künftig durch eine De-Mail mit Absenderbestätigung oder die Nutzung der elektronischen Identifikationsfunktion des neuen Personalausweises ersetzt werden. Alle Bundesbehörden müssen die Nutzung dieser beiden Technologien anbieten, die Behörden der Länder und Kommunen können sie anbieten. Das E-Government-Gesetz erleichtert aber nicht nur die elektronische Kommunikation direkt mit den Bürgerinnen und Bürgern, sondern ermöglicht darüber hinaus eine vernetzte Arbeitsweise zwischen den Behörden. Dadurch können Bürgerinnen und Bürger, die in bestimmten Lebenslagen mit verschiedenen Behörden kommunizieren müssen, entlastet werden

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Quelle/Source: Bundesministerium des Innern, 06.06.2013

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