Der Bundesrat hat für die eidgenössische Volksabstimmung vom 17. Juni 2007 weiteren Tests mit der elektronischen Stimmabgabe in den Kantonen Neuenburg und Zürich zugestimmt.
Nach den erfolgreichen Einsätzen ihrer Systeme zur elektronischen Stimmabgabe dürfen die Kantone Neuenburg und Zürich im Rahmen der eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Juni 2007 wiederum einen Teil ihres Elektorats zur elektronischen Stimmabgabe zulassen. Im Kanton Zürich sind die Stimmberechtigten der Gemeinden Bertschikon, Bülach und Schlieren vorgesehen. Für den Kanton Neuenburg hat der Bundesrat beschlossen, maximal 6'000 im Kanton wohnhafte Stimmberechtigte zuzulassen. Es handelt sich dabei ausschliesslich um Stimmberechtigte, die im "Guichet Unique", dem kantonalen E-Government-Portal, registriert sind.