Der Kanton Zürich setzt Vote électronique zum zweiten Mal bei einer eidg. Abstimmung ein. Dort sind die Stimmberechtigten der gleichen Gemeinden wie am 27. November 2005 vorgesehen: Bertschikon, Bülach und Schlieren.
Geheimcode zugestellt
Für die elektronische Stimmabgabe wird den ausgewählten Personen mit dem Stimmrechtsausweis per Post ein Geheimcode zugestellt. Der Stimmrechtsausweis mit Informationsunterlagen ermöglicht den Zugriff auf das elektronische Abstimmungssystem. Anschliessend kann ein elektronischer Stimmzettel ausgefüllt werden.
Durch die Eingabe des Geheimcodes wird die Stimme rechtskräftig übermittelt und in die elektronische Urne abgelegt. Wie bei der brieflichen Stimmabgabe, können auch elektronische Stimmen ab dem Erhalt der Stimmrechtsausweise bis zum Samstagmittag vor dem Abstimmungssonntag abgegeben werden.
Die Stimmabgabe ist von allen handelsüblichen Computergeräten mit Internet-Anschluss aus möglich. Im Kanton Zürich können wahlweise auch Handys mit SMS-Funktion eingesetzt werden. Die Stimmabgabe erfolgt anonym, das Stimmgeheimnis bleibt gewahrt.
Quelle/Source: Basler Zeitung, 13.09.2006