Der Kantonsrat hat am Mittwoch eine neue Verordnung über das Einwohnermeldewesen genehmigt. Sie regelt die elektronische Harmonisierung der kommunalen Einwohnerregister. Die registrierten Informationen beschränken sich auf den vom Bund vorgegebenen Mindestkatalog.
Damit kann ein grösstmöglicher Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden, wie der Sprecher der vorberatenden Kommission erklärte. Die Vorlage sei zwar ein weiterer Schritt in Richtung "gläserner Mensch", gab ein SVP-Sprecher zu bedenken; immerhin würden keine Daten auf Vorrat gesammelt.
Die Verordnung ist notwendig im Hinblick auf die eidgenössischen Volkszählungen, die ab dem Jahr 2010 auf der Grundlage von Einwohnerregistern durchgeführt werden. Ausserdem ist sie die Voraussetzung für E-Government-Anwendungen wie das E-Voting. Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.
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Autor(en)/Author(s): sda
Quelle/Source: Zisch, 17.12.2008