Bundesrat verabschiedet die nötige Rechtsgrundlage
Dem Start des Pilotprojekts zur Ausstellung von Schweizer Pässen mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten steht aus rechtlicher Sicht nichts mehr im Weg. Der Bundesrat hat die nötige Verordnung verabschiedet und auf den 4. September 2006 in Kraft gesetzt. Ab diesem Datum kann, neben dem weiterhin aktuellen Pass 03, der neue Pass mit der Kurzbezeichnung «Pass 06» ausgestellt werden.
Der Bundesrat hatte zuvor von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen, die im letzten Jahr zur Revision der Ausweisverordnung und des Ausweisgesetzes durchgeführt worden war. Dabei wurde die Einführung biometrischer Ausweise von einer klaren Mehrheit der 47 Behörden und Organisationen grundsätzlich gutgeheissen.