Vertrags- und Kaufabschlüsse sowie Prozeduren mit Amtsstellen können so mit einem Maus-Klick abgewickelt werden.
Der Bundesrat stellt ab Anfang nächsten Jahres die elektronische Signatur der eigenhändigen Unterschrift gleich. Damit wird es möglich, Verträge am Computer abzuschliessen. Mit dem neuen Gesetz soll vor allem auch der E-Commerce in der Schweiz gefördert werden. Anwendungen soll es aber auch im Verkehr mit Behörden (E-Government) geben.
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Als erster aller 26 am Guichet virtuel beteiligten Kantone hat der Kanton Zürich beschlossen, aus dem Projekt des nationalen elektronischen Behördenschalters auszusteigen. Wie der Regierungsrat mitteilt, wird die Vereinbarung mit der Bundeskanzlei für den Betrieb von www.ch.ch ab 2005 nicht unterzeichnet. Ausschlaggebend seien das ungünstige Kosten-Nutzen-Verhältnis und das aufwendige Konzept für den Unterhalt der enormen Linksammlung von www.ch.ch.
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