Nach den jüngsten Zahlen besitzen 10,5 Millionen Bundesbürger den neuen Personalausweis. Die mit dem Ausweis mögliche elektronische Identifikation (eID) haben jedoch nur ein Drittel der Ausweisbesitzer eingeschaltet. Das bewertet die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik Cornelia Rogall-Grothe am Dienstag als "nicht so positiv", wie sich das für ein Leuchtturmprojekt gehöre.
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Die wichtigste Veränderung des geplanten e-Government-Gesetzes liegt in der Neudefinition der Schriftformerfordernis. So soll künftig der Einsatz von De-Mail und nPA der eigenhändigen Unterschrift beziehungsweise der Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur gleichgesetzt werden. Eine De-Mail mit der Versandoption "absenderbestätigt" würde dann einer Unterschrift entsprechen und ein Web-Formular als unterschrieben gelten, wenn der elektronische Identifikationsnachweis mit dem Personalausweis vorgenommen wurde.
Fünf Prozent der Haushalte mit Internetzugang in Deutschland wählen sich über ein analoges Modem, ISDN-Modem oder ISDN-Karte ins Internet ein. Das geht aus einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien hervor. Die Internetanbindung über mobile Endgeräte mit GPRS setzen demnach insgesamt acht Prozent der Haushalte mit Internetzugang ein.