Bislang sind die von den Bundesbehörden erhobenen Geodaten oft nicht kompatibel zueinander, was einen schnellen Austausch und eine fachübergreifende Nutzung erschwert. Dabei dienen solche Informationen sowohl als Grundlage für staatliche Planungen als auch für privatwirtschaftliche Anwendungen wie Navigationsprodukte.
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Unter der Federführung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und direkter Beteiligung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat das Cyber-Abwehrzentrum bereits am 1. April 2011 seine Arbeit aufgenommen. Die drei Behörden stellen gemeinsam die zehn festen Mitarbeiter des Cyber-Abwehrzentrums. Seit heute wirken auch das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei (BPol), das Zollkriminalamt (ZKA), der Bundesnachrichtendienst (BND) sowie die Bundeswehr als assoziierte Behörden mit.
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Mit dem Gesetz werden die Verfügbarkeit, der Austausch und die Kompatibilität von Geodaten optimiert. Bislang mussten die von Bundesbehörden erhobenen, verarbeiteten und genutzten Daten für eine fachübergreifende Nutzung mit aufwändigen Verfahren zusammengeführt werden. Durch die Neuregelung wird das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie zum zentralen Dienstleister für eine effiziente und innovative Bereitstellung von bundesweiten Basisgeoinformationen. Auch die Qualität der Daten soll verbessert werden.
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