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Der Bundesrat hat das Justizkommunikationsgesetz verabschiedet, welches einen umfassenden elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und die Führung von elektronischen Gerichtsakten ermöglicht. Von den neuen technischen Möglichkeiten profitierten Rechtssuchende und Justiz gleichermaßen.
Das Informationszeitalter hält endgültig Einzug in deutschen Gerichten. Der Bundesrat billigte heute ein Gesetz, nach dem Akten künftig auch in elektronischer Form bearbeitet werden können.
Akten können bei Gericht künftig auch elektronisch bearbeitet werden. Das beschloss der Bundesrat heute in Berlin. Das Gesetz wird am 1. April 2005 in Kraft treten. Es ermöglicht - mit etwa einem Jahrzehnt Verspätung - den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und die Führung von elektronischen Gerichtsakten. "So können gerichtsinterne Arbeitsabläufe effizienter gestaltet werden", erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
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