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Monday, 1.07.2024
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Ministerin will gerichtsinterne Arbeitsabläufe effizienter gestalten

Akten können bei Gericht künftig auch elektronisch bearbeitet werden. Das beschloss der Bundesrat heute in Berlin. Das Gesetz wird am 1. April 2005 in Kraft treten. Es ermöglicht - mit etwa einem Jahrzehnt Verspätung - den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und die Führung von elektronischen Gerichtsakten. "So können gerichtsinterne Arbeitsabläufe effizienter gestaltet werden", erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Das herkömmliche Prozessrecht geht von der Papierform aus und muss deshalb so umgestaltet werden, dass es für die neuen Techniken geöffnet wird. Auch bei elektronischen Dokumenten muss sichergestellt sein, dass das Dokument authentisch ist. Deshalb sieht das Justizkommunikationsgesetz vor, dass elektronisch abgefasste Urteile mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen sind. So genannte bestimmende Schriftsätze, wie z.B. Klageschriften, müssen grundsätzlich ebenfalls qualifiziert elektronisch signiert sein. Weiter enthält das Gesetz Regelungen über die elektronische Akteneinsicht, über den Beweiswert elektronischer Dokumente und über den Medientransfer, also über die Umwandlung von Papierdokumenten in elektronische Dokumente.

"Der elektronische Rechtsverkehr wird nicht nur die Effizienz in der Justiz steigern, sondern mittelfristig auch Kosten sparen. Nach ersten Berechnungen haben sich die Investitionskosten für die elektronische Akte betriebswirtschaftlich schon nach wenigen Jahren amortisiert", sagte die Ministerin.

Autor: (as)

Quelle: de.internet.com 18.03.2005

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