“In order to use national eID cards and electronic health cards on the internet, a corresponding software application running on the computer system of each citizen is required,” the company said in an announcement on its website. “Interoperability across borders is achieved by supporting the international standard ISO/IEC 24727.”
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Grünes Licht für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte hat der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages heute in Berlin gegeben. Einstimmig nahm er einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in geänderter Fassung an. Mit der gesetzlichen Regelung soll die notwendige Infrastruktur geschaffen werden. Die Änderungen in der Neufassung des Regierungsentwurfs gehen im Wesentlichen auf die Ergebnisse einer öffentlichen Anhörung und Vorschläge der Opposition zurück. So soll die Nutzung der medizinischen Daten in einem Notfall ohne die Notwendigkeit eines Netzzugangs möglich sein. Die Länder sollen mit vier Vertretern ein größeres Gewicht im Beirat der Selbstverwaltung erhalten und ihre Repräsentanten selbst ernennen.
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