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Monday, 1.07.2024
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Gesundheitsausschuss des Bundestages nimmt Gesetzesentwurf an

Grünes Licht für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte hat der Gesundheitsausschuss am 13. April 2005 gegeben. Einstimmig nahm er einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in geänderter Fassung an. Damit ist ein weiterer Schritt im Gesetzgebungsverfahren genommen worden. Mit der gesetzlichen Regelung soll die notwendige Infrastruktur geschaffen werden. Die Änderungen in der Neufassung des Regierungsentwurfs gehen im Wesentlichen auf die Ergebnisse einer öffentlichen Anhörung und Vorschläge der Opposition zurück, so der Ausschuss. So soll die Nutzung der medizinischen Daten in einem Notfall auch ohne die Notwendigkeit eines Netzzugangs möglich sein.

Die Länder sollen der Vereinbarung nach mit vier Vertretern ein größeres Gewicht im Beirat der Selbstverwaltung erhalten und ihre Repräsentanten selbst ernennen können. Festgelegt werden soll eine flexible Gestaltung der Testphase für das neue System. Der geänderte Entwurf sieht auch für private Leistungsanbieter die Möglichkeit vor, eine dem gesetzlichen Krankenversicherungsbereich entsprechende adäquate Refinanzierung der Investitions- und Betriebskosten der Telematikstruktur zu schaffen.

Diese Änderung stieß in der Beratung auf Widerstand der FDP. Die Fraktion enthielt sich bei diesem Punkt der Stimme, während die Union die Änderungen "mit Befriedigung zur Kenntnis" nahm, auch wenn sie von einigen Punkten nicht vollständig überzeugt sei.

Ab 2006 sollen alle Krankenversicherten über eine elektronische Gesundheitskarte verfügen. Sie löst die bisherige Krankenversicherungskarte ab. Die geplante elektronische Gesundheitskarte soll Qualität und Wirtschaftlichkeit in der medizinischen Versorgung verbessern. Es handelt sich dabei um das weltweit größte Telematikprojekt. 82 Millionen Menschen sollen die Karte bekommen. Die Karte wird in mehreren Schritten eingeführt - erste verpflichtende Anwendung soll die elektronische Übermittlung von Verordnungsdaten - also das elektronische Rezept - sein. Anschließend werden schrittweise die freiwilligen Anwendungen, beginnend mit der Arzneimitteldokumentation und den Notfalldaten, getestet. Die Karte soll einen verpflichtenden administrativen Teil und einen freiwilligen medizinischen Teil umfassen, wobei die Versicherungsangaben einschließlich der Angaben zum Zuzahlungsstatus und die Berechtigung, im europäischen Ausland behandelt zu werden, sowie die papierlose Übertragung eines Rezepts zum verpflichtenden Teil gehören sollen.

Über den medizinischen Teil hat der Patient die Datenhoheit und darf entscheiden, ob eine Dokumentation der eingenommenen Arzneimittel, Notfallinformationen, aktuelle Diagnosen und Ärtzebriefe, eine so genannte Patientenquittung und ggf. ein Hinweis auf eine Patientenverfügung mitgespeichert werden sollen.

Autor: (ad)

Quelle: Golem, 14.04.2005

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