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Monday, 30.09.2024
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Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat in seiner Sitzung am gestrigen Mittwoch den geänderten Gesetzentwurf zur Einführung der Gesundheitskarte einstimmig angenommen. Die Änderungen zum gesetzlichen Rahmen bei der Einführung der telematischen Infrastruktur im Gesundheitswesen waren notwendig geworden, weil die Opposition Einwände gegen den Regierungsentwurf hatte. So sollen die Länder mit vier Vertretern im Beirat der medizinischen Selbstverwaltung ein größeres Gewicht haben. Auch die Auswahl der Testgebiete und die Bestimmung der einzelnen Testphasen soll flexibler erfolgen. Schließlich wurde ein Passus aufgenommen, der es den privaten Leistungsanbietern gestattet, die Refinanzierung der Investitions- und Betriebskosten ähnlich wie die gesetzlichen Krankenversicherungen mit Verrechnungsaufschlägen durchzuführen. An der technischen Infrastruktur wurde mit dem neuen Gesetzesentwurf kaum etwas geändert. Hier ist die wesentliche Änderung, dass auf die medizinischen Notfalldaten auf der Karte auch ohne Netzzugang zugegriffen werden kann. Im alten Szenario mussten sich die Rettungskräfte mit ihren Heilberufsausweisen über Funk zertifizieren, ehe sie die Notfalldaten von Unfallopfern auslesen konnten.

Mit der Zustimmung des Gesundheitsausschusses ist der Weg für die 2. und dritte Lesung des Gesetzes im Bundestag am morgigen Freitag frei. Abschließend muß der Gesetzentwurf am 29. April den Bundesrat passieren.

Zur elektronischen Gesundheitskarte und der Reform des Gesundheitswesens siehe auch:

Autor: (Detlef Borchers) / (jk/c't)

Quelle: Heise online, 14.04.2005

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