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Einbürgerungsverfahren sollen in Hessen künftig in einer neuen, effizienteren Form der Zusammenarbeit der beteiligten Behörden betrieben werden. Möglich macht es das digitale Einbürgerungssystem eEinbürgerung, das am 1. April in der Gemeinde Büttelborn (Landkreis Groß-Gerau) sowie der größten deutschen Einbürgerungsbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, an den Pilotstart geht. Durch den Einsatz einer zentralen Einbürgerungsdatenbank, auf die alle zuständigen Behörden Zugriff haben, entfällt künftig die zeitraubende Aktenverschickung. Damit können die Einbürgerungsverfahren natürlich auch schneller als bisher durchgeführt werden, sagte Staatssekretär Harald Lemke, der Bevollmächtigte für eGovernment und Informationstechnologie der Hessischen Landesregierung und Chief Information Officer (CIO) des Landes Hessen. Im vergangenen Jahr wurden in Hessen insgesamt rund 17.000 Einbürgerungsverfahren von den zuständigen Behörden in den Kommunen, Kreisen und Regierungspräsidien bearbeitet.
Die von der Landesregierung mit großem Erfolg gestartete Modernisierungsof-fensive der hessischen Justiz schreitet weiter voran. Einen weiteren Baustein in diesem Projekt bildet der Internetabruf des Elektronischen Handelsregisters, der nach einer erfolgreichen Testphase seit Freitag verfügbar ist, erklärte Justizminister Dr. Christean Wagner zum Projektstart. Derzeit könnten die amtlichen hessischen Handelsregistereinträge von bereits 11 Register-gerichtsbezirken und mit Abschluss der elektronischen Umstellung des Handelsregisters des Amtsgerichtes Frankfurt am Main am 19. April die Daten von insgesamt 12 Gerichten und damit 2/3 des gesamten hessischen Handelsregisterbestandes elektronisch auf einer Webseite abgerufen werden.
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