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Wednesday, 3.07.2024
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Schnelle und unkomplizierte Recherche von Registerdaten im Internet möglich / Justizminister Dr. Christean Wagner: „Modernisierungsoffensive der hessischen Justiz schreitet weiter voran“

„Die von der Landesregierung mit großem Erfolg gestartete Modernisierungsof-fensive der hessischen Justiz schreitet weiter voran. Einen weiteren Baustein in diesem Projekt bildet der Internetabruf des Elektronischen Handelsregisters, der nach einer erfolgreichen Testphase seit Freitag verfügbar ist“, erklärte Justizminister Dr. Christean Wagner zum Projektstart. Derzeit könnten die amtlichen hessischen Handelsregistereinträge von bereits 11 Register-gerichtsbezirken und mit Abschluss der elektronischen Umstellung des Handelsregisters des Amtsgerichtes Frankfurt am Main am 19. April die Daten von insgesamt 12 Gerichten und damit 2/3 des gesamten hessischen Handelsregisterbestandes elektronisch auf einer Webseite abgerufen werden. Der Internetabruf des elektronischen Handelsregisters bietet eine sekundenschnelle amtliche Information zu allen in Hessen registrierten Firmen und Genossenschaften und trägt somit zu einer schnellen Informationsbeschaffung in einem Kernbereich des internationalen Wirtschaftslebens bei. Auch das Partnerschaftsregister und das Vereinsregister sind im Internet verfügbar. Voraussetzung für die Teilnahme am elektronischen Abrufverfahren ist die Zulassung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Die Zulassung ist grundsätzlich für jedermann möglich, aufgrund der entstehenden Abrufgebühren in Höhe von 4,- bis 8,- EUR rechnet Wagner jedoch mit einer überwiegenden Nutzung des Angebots von Rechtsanwälten, Banken und Versicherungen.

Der Minister wies darauf hin, dass die hessischen Registergerichte bis Ende 2005 auf 17 Registergerichte konzentriert und mit einer hochmodernen neuen Büro-EDV, dem Elektronischen Handelsregister (EHR) ausgestattet werden. Ziel dieser Modernisierungsoffensive im Handelsregister ist eine Beschleunigung der Arbeitsabläufe in den Gerichten, eine Bündelung der Aufgaben in der Justizverwaltung und die Erleichterung bei der Recherche von Registerdaten. So beträgt beispielsweise die Bearbeitungszeit im Elektronischen Handelsregister durchschnittlich noch 3 Tage. In einfach gelagerten Fällen kann durch den Einsatz der neuen EDV eine „Tagfertigkeit“ erreicht werden. An den für das Publikum der Gerichte zur Verfügung stehenden Computern können künftig zudem kostenlos die Handelsregisterdaten aller hessischen Gerichte recherchiert werden.

„Die hochwertige EDV-Ausstattung der Justizbehörden und eine moderne Organisation der Geschäftsabläufe sind wesentliche Voraussetzungen für qualitativ hochwertige Ergebnisse justizieller Arbeit“, sagte Wagner. Die Hessische Justiz stelle nun alle im Handelsregister geführten wichtigen Wirtschaftsdaten im Internet zur Verfügung und schaffe damit wichtige Voraussetzungen für das Land Hessen als attraktiven Standort für Unternehmen. „Diese Recherchemöglichkeiten sowie die kurzen Bearbeitungszeiten bilden einen existenziellen Vorteil für Firmengründer und Investoren“, erklärte er abschließend.

Hinweis:

Der Zugang zum hessischen Handelsregister ist über die Webseite https://www.handelsregister.hessen.de möglich. Dort stehen auch weitere Informationen zum Webabruf, insbesondere zu den Gebühren und zur Zulassung, zur Verfügung.

Der Webabruf des elektronischen Handelsregisters ist ab April 2005 für folgende bereits elektronisch umgestellte Gerichte verfügbar: Bad Homburg, Eschwege, Frankfurt, Friedberg, Gießen, Hanau, Königstein, Limburg, Marburg, Offenbach, Wetzlar, Wiesbaden.

Die Umstellung der restlichen 5 hessischen Registergerichte Bad Hersfeld, Darmstadt, Fulda, Kassel und Korbach wird Ende 2006 abgeschlossen sein.

Quelle: Land Hessen, 01.04.2005

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