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Das Parlament will so das in den Geodaten schlummernde "Wertschöpfungspotenzial" stärker aktivieren sowie Bürokratie durch einheitliche und verbindliche Nutzungsbedingungen abbauen. Bislang bestand auf Bundesebene keine Rechtsgrundlage, um den Zugang zur nationalen Geodateninfrastruktur zu regeln. Die neuen Bestimmungen sollen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) führt 2012 in allen 176 Arbeitsagenturen und über 400 weiteren Dienststellen die elektronische Akte ein. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, handelt es sich um ein einmaliges Großprojekt.
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