Bundesrat verlängert Bewilligungen bis 2015; Die Versuche mit Electronic Monitoring in sieben Kantonen können weitergeführt werden. Der Bundesrat hat am Freitag die erforderliche Bewilligung bis Ende 2015 verlängert. Im Rahmen der vorgesehenen StGB-Revision zur Änderung des Sanktionensystems wird der Bundesrat entscheiden, ob der elektronisch überwachte Strafvollzug gesetzlich verankert werden soll.
Seit 1999 setzen die Kantone Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Tessin, Waadt, Genf sowie seit 2003 auch der Kanton Solothurn diese alternative Form der Strafverbüssung ein. Electronic Monitoring gelangt zum einen bei kurzen Freiheitsstrafen an Stelle der Einweisung in eine Strafvollzugsanstalt zum Einsatz. Zum anderen kommt die elektronische Fussfessel gegen Ende der Verbüssung einer langen Freiheitsstrafe vor der bedingten Entlassung als zusätzliche Vollzugsstufe zum Zuge.