Skeptisch gaben sich die Ländervertreter hinsichtlich der Versicherung des Bundesinnenministers, dass die Gebühren für die biometrischen Reisepässe (59 Euro im Normalfall, 37,50 Euro für Pässe mit nur fünfjähriger Gültigkeitsdauer sowie zusätzlich 27 Euro bei der beschleunigten Ausstellung im Expressverfahren) den bei den Passbehörden entstehenden Aufwand abdecken und darin auch "die Kosten für die zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehene Einführung von Fingerabdrücken in den Pass bereits mit einkalkuliert" seien. In der Entschließung fordern sie von der Bundesregierung die Offenlegung einer detaillierten und nachvollziehbaren Kalkulation, dass die festgesetzten Gebühren für die Ausstellung der neuen Biometrie-Pässe kostendeckend sind. Sollte sich herausstellen, dass dies nicht der Fall ist, "sind die Gebühren spätestens mit der Einführung des biometrischen Merkmals der Fingerabdrücke in den EU-Reisepass anzupassen".
Die heute vom Bundesrat abgesegnete Verordnung legt unter anderem die biometriegerechten Anforderungen an das Lichtbild fest, das "Passbewerber" künftig bei der Antragstellung vorlegen müssen: "Das im Pass sichtbar dargestellte und in ein Speichermedium eingebrachte Lichtbild muss den Passbewerber zweifelsfrei erkennen lassen. Es ist in der Größe von 45 mm × 35 mm im Hochformat ohne Rand abzugeben, wobei das Gesicht in einer Höhe von mindestens 32 mm darzustellen ist. Es muss die Person in einer Frontalaufnahme und mit unverdeckten Augen zeigen. Das Lichtbild muss den Passbewerber ohne Kopfbedeckung zeigen; hiervon kann die Passbehörde insbesondere aus religiösen Gründen Ausnahmen zulassen".
Autor: (Richard Sietmann) / (anw/c't)
Quelle: Heise online, 08.07.2005