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Monday, 8.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Mehr Sicherheit für die elektronische Abwicklung von Verfahren fordert der Präsident der Österreichischen Notariatskammer, Dr. Georg Weißmann. Zum Entwurf für das E-Government-Gesetz verweisen die Notare darauf, dass E-Government rechtsstaatliche Prinzipien und Abläufe nicht aufweichen dürfe. Weißmann: "Die Bürger haben ein Recht auf höchste Sicherheit in wichtigen Lebens- und Daseinsfragen. Die Qualität des Rechtsstaates muss auch im E-Government bleiben". Sicherheit wichtiger als Geschwindigkeit

Sicherheit im E-Government ist wichtiger als Geschwindigkeit. Das Internet sollte prinzipiell als Zugangstechnologie und nicht als Verfahrensweg betrachtet werden. Österreich brauche daher vorrangig Klarstellungen für die Anwendung bestehender Rechtsvorschriften auf die modernen Kommunikationstechnologien und kein gesondertes Internet-Gesetz. Weißmann: "Die Notare unterstützen eine effiziente und umfassende Implementierung von E-Government in die gesamte Rechtsordnung, aber unter Beibehaltung bewährter Rechtsinstitute und Rechtsschutzmechanismen".

Gesetzliche Regelung für elektronisches Amtssiegel gefordert

Damit auch im E-Goverment Sicherheit der Verfahren und Rechtsschutz gewährleistet bleiben, bedarf es aus Sicht der Notare vor allem einer Anpassung bestehender Bestimmungen. Dies betrifft in erster Linie die Zivilprozessordnung und das allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz. Sichere Systeme, wie beispielsweise CyberDoc, sind bereits erfolgreich im Einsatz. Elektronische Amtssiegel oder elektronische Amtssignaturen sind zudem eine unabdingbare Voraussetzung, damit sichere digitale öffentliche Urkunden erstellt werden können.

Erfahrungen der Notare im E-Government-Gesetz nutzen

Dem Bund bieten die Notare an, ihre Erfahrungen im Umgang mit dem Bürger bei der Erstellung der Endfassung des E-Government-Gesetzes zu nutzen. Ein gerade auslaufender Pilotversuch zwischen dem Bundesministerium für Justiz und der Österreichischen Notariatskammer beim Landesgericht St. Pölten hat klar gezeigt, dass die Notare technisch und organisatorisch in der Lage sind, Urkunden für das Grund- und Firmenbuch in elektronischer Form beizubringen. Weißmann: "Dieser Pilotversuch sollte in einen bundesweiten Echtbetrieb übergehen".

Quelle: Kurier.at

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