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Friday, 5.07.2024
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Internetportal soll Informationen über Unternehmen bündeln

Die Bundesregierung will ein elektronisches Handels-, Genossenschafts- und Unternehmensregister schaffen und hat dazu ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Ab dem 1. Januar 2007 sollen alle Daten, die ein Unternehmen offen legen muss, online aus einer Datenbank abgerufen werden können, Pflichtanzeigen in Tageszeitungen fallen dann weg.

Damit soll es Anlegern, Geschäftspartnern und Verbrauchern erspart werden, die wesentlichen Unternehmensinformationen aus verschiedenen Datenbanken oder anderen Publikationen zusammensuchen zu müssen. Stattdessen sollen sie Registereintragungen, Jahresabschlüsse oder Gesellschafterlisten gebündelt im Unternehmensregister unter unternehmensregister.de finden können.

Derzeit sind die entsprechenden Informationen im Handelsregister sowie im Bundesanzeiger, in den Ad-hoc-Mitteilungen der Gesellschaften, der Beteiligungsdatenbank bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und den Börsenpflichtblättern zu finden. Das neue Portal soll zudem insbesondere kleine und mittlere Unternehmen von Statistikpflichten entlasten, da die Pflege der Statistikregister elektronisch leichter durchzuführen ist.

Weiterhin sollen die Amtsgerichte für das elektronische Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister verantwortlich bleiben. Ab dem 1. Januar 2007 können die Unterlagen nur noch elektronisch eingereicht werden, allerdings können die Bundesländer Übergangsfristen bis spätestens Ende 2009 vorsehen.

Unternehmensgründungen sollen damit zugleich erleichtert werden, da Eintragungen ins Handelsregister schneller erfolgen, verspricht die Bundesregierung. Notare sollen die entsprechenden Unterlagen digitalisieren und auch elektronisch beglaubigen.

Für die Offenlegungen der Jahresabschlüsse ist künftig der elektronische Bundesanzeiger zuständig, nicht mehr wie bisher die Amtsgerichte. Damit sollen die Gerichte von justizfernem Verwaltungsaufwand entlastet werden.

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Nachtrag vom 14. Dezember 2005, 16:46 Uhr:

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) zeigt sich unterdessen empört über die Pläne, diese seien ein "Schlag gegen die Interessen der Bürger und insbesondere der mittelständischen Wirtschaft". Die Bunderegierung plane, ein breit genutztes und sicheres, privatwirtschaftliches System zu Gunsten eines staatlichen Monopols aufzugeben. Man hoffe daher auf eine Änderung der Regierungspläne im weiteren Gesetzgebungsverfahren, so der Verband, der sich vor allem gegen den Wegfall der gedruckten Pflichveröffentlichung ausspricht.

Autor: (ji)

Quelle: Golem, 15.12.2005

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