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Friday, 5.07.2024
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Private Kassenversicherungen erwarten Kosten in Höhe von 4 Milliarden Euro

Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, die ab 2006 beginnen soll, werden nach Einschätzung des Bundesverbands der privaten Krankenversicherung (PKV) deutlich höhere Kosten verursachen als von der Bundesregierung geschätzt. Nach einem Bericht des Focus soll das Projekt nicht 1,4, sondern eher 4 Milliarden Euro kosten.

PKV-Verbandschef Klaus Dietz sagte gegenüber dem Focus, dass sich die Anforderungen an die Karte jetzt deutlicher abzeichneten und eher mit Kosten von vier Milliarden Euro zu rechnen sei. "Alle Kassen müssen die Kosten in ihre Prämie bzw. in ihre Beiträge einrechnen", fügte Dietz hinzu.

Der Sprecher der Techniker Krankenkasse (TKK), Hermann Bärenfänger, bezweifelte die Verlässlichkeit sämtlicher Schätzungen: "Kein Mensch weiß, was das kosten wird, bis heute nicht." Ausgaben, die der Kasse aufgebürdet würden, müssten "letztlich auch von den Beitragszahlern bezahlt werden".

Ab 2006 sollen alle Krankenversicherten über eine elektronische Gesundheitskarte verfügen. Sie löst die bisherige Krankenversicherungskarte ab. Die geplante elektronische Gesundheitskarte soll Qualität und Wirtschaftlichkeit in der medizinischen Versorgung verbessern. Es handelt sich dabei um das weltweit größte Telematikprojekt. 82 Millionen Menschen sollen die Karte bekommen.

Die Karte wird in mehreren Schritten eingeführt - erste verpflichtende Anwendung soll die elektronische Übermittlung von Verordnungsdaten - also das elektronische Rezept - sein. Anschließend werden schrittweise die freiwilligen Anwendungen, beginnend mit der Arzneimitteldokumentation und den Notfalldaten, getestet. Die Karte soll einen verpflichtenden administrativen Teil und einen freiwilligen medizinischen Teil umfassen, wobei die Versicherungsangaben einschließlich der Angaben zum Zuzahlungsstatus und die Berechtigung, im europäischen Ausland behandelt zu werden, sowie die papierlose Übertragung eines Rezepts zum verpflichtenden Teil gehören sollen.

Über den medizinischen Teil hat der Patient die Datenhoheit und darf entscheiden, ob eine Dokumentation der eingenommenen Arzneimittel, Notfallinformationen, aktuelle Diagnosen und Ärtzebriefe, eine so genannte Patientenquittung und ggf. ein Hinweis auf eine Patientenverfügung mitgespeichert werden sollen.

Autor: (ad)

Quelle: Golem, 12.12.2005

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