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Monday, 1.07.2024
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Ab 2005 nur noch Online-Vergabeverfahren

Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Bundesinnenminister Otto Schily den dritten Umsetzungsplan der E-Government-Initiative BundOnline 2005 verabschiedet. Der Bundesinnenminister zog in Berlin eine positive Zwischenbilanz. Er sagte, dass E-Government in Deutschland auf einem guten Weg sei. Die Beschaffung soll bei allen Bundesbehörden bis Ende 2005 auf elektronische Vergabeverfahren umgestellt werden. "BundOnline hat Behördengänge nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger einfacher und bequemer gemacht, es hat auch das Profil der Bundesverwaltung verändert. Als wir unsere Behörden mit dem Internet verbunden haben, haben wir sie nicht nur einfach elektrifiziert", so der Bundesinnenminister. Derzeit seien 248 Dienstleistungen der Bundesverwaltung über das Internet zugänglich, 100 mehr als im Jahr zuvor. Allein im November dieses Jahres sind 16 Internet-Dienstleistungen hinzugekommen. Bis Ende 2005 sollen insgesamt 449 Dienstleistungen online verfügbar sein. "Es wird demnächst für die Bürgerinnen und Bürger keinen Unterschied mehr machen, ob der Bund, ein Land oder eine Kommune eine Dienstleistung im Internet anbietet", so der Bundesinnenminister.

Das Kabinett verabschiedete auch ein Programm zur Optimierung öffentlicher Beschaffungen. Es wurde von Wirtschafts- und Innenministerium gemeinsam entwickelt. Schily kündigte an, dass alle Bundesbehörden bis Ende 2005 ihre Beschaffung auf elektronische Vergabeverfahren umstellen werden. Dazu werde die im Rahmen von BundOnline entwickelte Internetplattform "eVergabe" genutzt. "Schon im Laufe des Jahres 2004 werden die Bundesbehörden alle Ausschreibungen nach und nach über das Internetportal www.bund.de veröffentlichen. Außerdem werden wir ein virtuelles Kaufhaus des Bundes im Internet einrichten, in dem die Bundesbehörden aus Rahmenverträgen online Waren und Leistungen bestellen können", sagte Schily.

Bekanntmachungen von Vergabeverfahren innerhalb der Bundesverwaltung werden an einer zentralen Stelle veröffentlicht, unabhängig davon, ob sie elektronisch oder papiergebunden durchgeführt werden. Standardleistungen und -produkte werden künftig in der Regel aus Rahmenverträgen beschafft. Rahmenverträge werden durch die zentralen Beschaffungsstellen der Ressorts in einem koordinierten, arbeitsteiligen Vorgehen abgeschlossen. Für Ausschreibungen und den Abschluss der Rahmenverträge werden standardisierte Vorgaben (u.a. Vertragskomponenten) erarbeitet. Es wird nach Angaben der Koordinatoren außerdem ein virtuelles Kaufhaus des Bundes eingerichtet, in dem Rahmenverträge verwaltet und den Bundesbehörden zur Bestellung von Leistungen und Produkten ("Einkauf Online") bereitgestellt werden. Zudem sollen durchgängige (elektronische) Prozessketten zwischen den Bedarfsträgern und den Lieferunternehmen entwickelt und die erforderlichen Schnittstellen definiert werden.

"Die elektronische Vergabe erschließt für die Verwaltung erhebliche Synergiepotenziale und bedeutet für die Wirtschaft Zeit- und Kostenersparnis. Durch vollständige elektronische Abläufe rechnen Sachverständige mit langfristigen Einsparungen in Milliardenhöhe", so der Bundesinnenminister.

Quelle: Golem, 11.12.2003

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