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Monday, 1.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Anfang Dezember wurde die Neufassung der "Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen" (UfAB III) in der Version 1.0. verabschiedet. Diese Unterlage unterstützt die öffentlichen Einkäufer bei der IT-Beschaffung. Sie stellt einen Standard dar, um Angebote einheitlich bewerten zu können. Die UfAB III, die von dem "Interministerielle Koordinierungsausschuss für die Informationstechnik in der Bundesverwaltung" (IMKA) verabschiedet worden ist, steht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesverwaltung ab sofort zur Anwendung bereit. Die vorherige Fassung erschien 1988 als UfAB II. Über die Bundesverwaltung hinaus hatte sich bereits dieses Dokument als Hilfsmittel bei IT-Beschaffungen der öffentlichen Hand etabliert

Die Neufassung wurde auf den aktuellen Stand des Vergaberechts gebracht und soll die öffentlichen Einkäufer bei der IT-Beschaffung unterstützen. Sie stellt insbesondere einen Standard vor, um Angebote einheitlich und objektiv, transparent und nachvollziehbar bewerten zu können.

Die vorliegende Fassung der UfAB wurde in Zusammenarbeit zwischen der Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (KBSt) im Bundesinnenministerium, dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, der Landeshauptstadt München, der Fachhochschule des Bundes, dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und der INFORA GmbH erstellt.

Die UfAB III ist von der Internetseite der KBSt www.kbst.bund.de abrufbar. Dort bietet die KBSt auch das Abonnement eines E-Mail-Newsletters an, der auf Aktualisierungen zum Thema aufmerksam macht.

Aktuelle Meldungen der KBSt.

Quelle: Bund.de, 12.12.2003

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