Die Neufassung wurde auf den aktuellen Stand des Vergaberechts gebracht und soll die öffentlichen Einkäufer bei der IT-Beschaffung unterstützen. Sie stellt insbesondere einen Standard vor, um Angebote einheitlich und objektiv, transparent und nachvollziehbar bewerten zu können.
Die vorliegende Fassung der UfAB wurde in Zusammenarbeit zwischen der Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (KBSt) im Bundesinnenministerium, dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, der Landeshauptstadt München, der Fachhochschule des Bundes, dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und der INFORA GmbH erstellt.
Die UfAB III ist von der Internetseite der KBSt www.kbst.bund.de abrufbar. Dort bietet die KBSt auch das Abonnement eines E-Mail-Newsletters an, der auf Aktualisierungen zum Thema aufmerksam macht.
Quelle: Bund.de, 12.12.2003