E-Voting
Derzeit ist E-Voting, das Abstimmen über das Internet, bereits im Hochschülerschafts-und im Wirtschaftskammergesetz verankert, es fehlen nur noch die entsprechenden Verordnungen. Eine erster Test ging im Mai 2003 bei den ÖH-Wahlen auf der WU Wien über die Bühne. Die Wahlbeteiligung lag um 40 Prozent höher als bei der Echtwahl.
Zunächst sollte das elektronische Wählen den Experten zufolge bei Berufs- und Standesvertretungen und Personalvertretungen eingesetzt werden, dort also, wo bereits jetzt die Briefwahl möglich ist. Patrica Heindl vom Institut für Verwaltungs- und Verfassungsrecht der WU Wien erwartet sich bei diesen traditionell schlecht angenommenen Wahlen durch E-Voting eine klar höhere Wahlbeteiligung.
Verfassungsänderung
Bei allen anderen Wahlen wie Nationalrats-oder Bundespräsidentenwahlen würde die Einführung von E-Voting eine Verfassungsänderung brauchen. Besonders sinnvoll wäre der Einsatz von E-Voting vor allem für die Wahlbeteiligung der Auslandsösterreicher.
Voraussetzung für E-Voting ist eine Signaturkarte, wie etwa die Bürgerkarte. Sie ermöglicht über ein Lesegerät, jedes Dokument im Internet mit einer persönlichen Signatur zu versehen, wodurch die klare Identifizierung des Wählers möglich ist. Die Anonymität der Stimmabgabe gewährleistet ein separater Bereich, in dem die elektronische Wahlkarte gespeichert ist. "Damit kann man den Spagat schaffen zwischen eindeutiger Identifikation des Wählers und gleichzeitiger Anonymität der Stimmabgabe", erklärte Prosser.
Um E-Voting in Österreich zu realisieren, sollten zuerst Zielgruppen identifiziert werden. Als nächsten Schritt müsste die nächste Generation der Bürgerkarte ein entsprechendes Design erhalten. Danach erst könnten Testwahlen die nötigen Erfahrungen bringen.
Quelle: Der Standard