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Thursday, 4.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Durch die Neuregelung der Bundeswahlordung ist erstmalig auch die Beantragung der Wahlscheine in elektronischer Form zulässig (§27 Abs. 1 Satz 2 BWO). Neben den grundsätzlichen Voraussetzungen, die für die Erteilung von Wahlscheinen erfüllt werden müssen (§ 25 BWO), spielt bei der elektronischen Beantragung vor allem die zweifelsfreie Identifikation des Antragstellers sowie die Vollständigkeit der notwendigen Angaben eine wesentliche Rolle. Um diese Anforderungen zu gewährleisten, empfiehlt z. B. die Landeswahlleiterin des Landes NRW, ein entsprechendes Formular in das Internet-Angebot der Gemeindebehörden einzustellen. PROSOZ Herten bietet das Wahlscheinformular kostengünstig und komfortabel als ASP (Application Service Providing)-Lösung an. Im Komplettpaket sind folgende Leistungen enthalten:
  • Antragsaufnahme zur Bestellung von Wahlschein und / oder Briefwahlunterlagen zur nächsten Bundestagswahl.
  • Pflichtfelder werden als solche überprüft, ebenso gibt es diverse Konsistenzprüfungen (die den Antrag stellende Person muss mindestens 18 Jahre alt sein und darf sich nicht mit den exakt gleichen Daten schon einmal eingetragen haben).
  • Auf Wunsch wird bei jeder Eintragung automatisch eine E-Mail an die Stadtverwaltung gesendet.
  • Passwortgeschützt kann die Gemeindebehörde online eine Liste (Tabulator-separiert => z.B. Excel-geeignet) aller Datensätze abrufen (wahlweise auch: nur die neuen Datensätze).
  • Installation auf einem Server bei PROSOZ Herten (inkl. Traffic).
  • Anpassung der Optik des Formulars an das Erscheinungsbild der jeweiligen Kommune (Einbindung Stadtlogo / Wappen, Schriftarten).
  • Ende Oktober kann der Kunde auf Wunsch seine Datenbank für weitere Auswertungen per E-Mail zugesendet bekommen.
Die Bestellung kann telefonisch oder per E-Mail an PROSOZ Herten gerichtet werden, die Installation erfolgt unverzüglich.

PROSOZ Herten erweitert damit sein Portfolio im eGovernment-Bereich um ein weiteres innovatives Produkt. Für darüber hinaus gehende Fragen zum Procedere oder auch zur BWO steht das Hertener Softwarehaus ebenfalls gern zur Verfügung.

Quelle: presse-service.de
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