Insbesondere hält es der Ausschuss für geboten, jeglichen "Bestrebungen auf nationaler und europäischer Ebene, eine Zentraldatei der ausgestellten Pässe einzurichten", eine unmissverständliche Absage zu erteilen und darüber hinaus auch eine "dezentrale Speicherung der biometrischen Merkmale außerhalb des Passes auszuschließen". Die mit den Biometrie-Pässen verbundene Zwecksetzung ließe sich auch mit der Speicherung der Merkmale allein auf dem Pass und damit im Verfügungsbereich des Betroffenen erreichen. Gegenüber Drittstaaten sei sicherzustellen, dass bei den biometriegestützten Grenzkontrollen "die Integrität und Vertraulichkeit der im Pass gespeicherten Daten gewahrt bleibt und diese keinesfalls in staatlichen und nichtstaatlichen Datenbanken gespeichert und weiterverarbeitet werden".
In weiteren der insgesamt 15 Einzelpunkte der Entschließung fordert der Ausschuss mehr Transparenz durch die schnellstmögliche Veröffentlichung des IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzeptes, die kontinuierliche Einbindung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in die einzelnen Implementierungsschritte sowie "eine regelmäßige Evaluation" des gesamten Projektes, die dem Deutschen Bundestag vorzulegen sei. Bevor eine "ergebnisoffene" Kosten- und Nutzenabschätzung nicht stattgefunden habe, dürfe es auch auf europäischer Ebene keine Vorabfestlegung hinsichtlich der -- vom Bundesinnenministerium bereits ab 2007 geplanten -- Einführung biometriegestützter Personalausweise geben.
Autor: (Richard Sietmann) / (jk/c't)
Quelle: Heise online, 15.06.2005