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Monday, 1.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Der Artikel 19 Absatz 4 der europäischen Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (2000/31/EG) verlangt von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, im Internet eine Anlaufstelle für Verbraucher zu Rechtsfragen des E-Commerce einzurichten. Der Brüsseler Direktive kommt des Bundesjustizministerium jetzt mit der Eröffnung der eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland nach. Sie ist bei der deutsch-französischen Verbraucherberatungsstelle Euro-Info-Verbraucher e.V. in Kehl am Rhein angesiedelt. "Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen finden hier die rechtliche Beratung und Unterstützung, um online einzukaufen oder zu verkaufen", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die Verbindungsstelle gibt Auskunft zu den Rechten und Pflichten, die aus einem Vertragsabschluss im Internet folgen. Daneben informiert sie über gegebene Beschwerde- und Beratungsstellen sowie Möglichkeiten der gerichtlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung. Außerdem nennt die Stelle Organisationen, bei denen weitere Informationen oder Unterstützung erhältlich sind. Ratsuchende können sich online, telefonisch oder per E-Mail an die Einrichtung wenden. Der Service ist kostenlos.

Quelle: Heise online

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