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Wednesday, 3.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
"Die Gesundheitskarte Schleswig-Holstein setzt weiter bundesweit Maßstäbe. Erstmals in Deutschland stellen wir heute in Flensburg den lauffähigen Prototypen für ein elektronisches Rezept vor. Hiermit sollen die Technik, die Organisation und die Akzeptanz bei Ärzten, Apotheken und Verbänden getestet werden. In einem nächsten Schritt können die Apotheken in der Region mit der entsprechenden Infrastruktur ausgestattet werden und das e-Rezept als weitere reale Anwendung zwischen diesen Apotheken und den bereits vernetzten Ärzten und Krankenhäusern laufen", sagte Gesundheitsministerin Dr. Gitta Trauernicht am 16. September in Flensburg. Gemeinsam mit den Akteuren des Flensburger Gesundheitsnetzes stellte sie die neue Anwendung vor. Zur aktuellen Diskussion über den Zeitplan für die bundesweite Einführung der Gesundheitskarte zum 1. Januar 2006 sagte die Ministerin: "Von uns kann man lernen: Um die Einführung der Gesundheitskarte in 2006 zu ermöglichen, bieten wir allen Akteuren an, sich des Flensburger Modells zu bedienen."

Was ist das elektronische Rezept?

Das e-Rezept wird 2006 das bisherige Papierrezept ersetzen. Da das Verfahren zum Transport des e-Rezepts bundesweit noch nicht abschließend im Detail entschieden ist, macht Flensburg in Abstimmung mit dem schleswig-holsteinischen Datenschutz einen konkreten und ab heute auch auf Ebene des Prototyps realisierten Vorschlag: Das Rezept wird dabei vom Arzt online in das persönliche elektronische Postfach des Patienten gelegt und zugleich als Sicherungskopie auf die elektronische Gesundheitskarte des Patienten geschrieben. Der Patient allein entscheidet, wer was aus diesem Postfach abrufen darf und welches Rezept er wo einlöst.

Was ist die Gesundheitskarte Schleswig-Holstein?

Die "Gesundheitskarte Schleswig-Holstein" wird als Krankenversicherungskarte in der Region Flensburg eingesetzt. Die Karte ist Berechtigungsausweis der Patienten (Identifikation für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen durch administrative Daten und digitales Passbild), Träger wichtiger medizinischer Daten (zum Beispiel so genannter Notfalldaten wie Blutgruppe, Allergien, Erkrankungen, Operationen/Implantate, Tetanusimpfungen) und Zugangsschlüssel für zukünftige Anwendungen wie dem elektronischen Rezept.

Die Geschichte

Am 19. April 2002 wurde ein funktionsfähiges Labormodell in einer Arztpraxis in Flensburg vorgestellt, am 21. August 2002 wurde die Anwendung an einem "Patientennotfall" in der Notfallaufnahme eines Krankenhauses (DIAKO Flensburg) in Gegenwart von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt demonstriert.

Im Oktober 2003 wurde in fünf Praxen und zwei Krankenhäusern der erweiterte Laborbetrieb der Gesundheitskarte begonnen. Inzwischen wurden mehr als 100 Karten an Patienten ausgegeben.

Seit dem ersten April diesen Jahres enthält die Karte zusätzlich zu den Notfalldaten weitere medizinische Informationen: Anamnesen, Befunde, Diagnosen, Laborwerte, Dauermedikation, Verordnungen (Überweisung, Einweisung). Inzwischen sind 45 Praxen (entspricht derzeit 60 Ärzten) an das bestehende Netzwerk angeschlossen.

Perspektive:

Am 23. Januar 2004 hat sich das Land Schleswig-Holstein mit dem Projekt "Gesundheitskarte Schleswig-Holstein" in einem detaillierten Antrag beim Bundesgesundheitsministerium darum beworben, Testregion für die bundesweite Einführung der Gesundheitskarte zu werden. Die endgültige Entscheidung darüber, in welchen Regionen Tests durchgeführt werden, soll im Herbst 2004 von den Krankenkassen zusammen mit den Bundesgremien der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Krankenhäuser getroffen werden. Diese haben Verantwortung für die Umsetzung einschließlich Finanzierung für die elektronische Gesundheitskarte übernommen und sich im Projektbüro "protego.net" organisiert.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie unter: www.sozialministerium.schleswig-holstein.de (Suchwort: Gesundheitskarte) und www.gesundheitskarte-sh.de.

Autor: Randy Lehmann

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein, 16.09.2004

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