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Wednesday, 3.07.2024
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Vorstellung auf der CeBIT - Problem der hohen Anschaffungskosten ungelöst

Das Deutsche Signaturbündnis hat mit seinen Mitgliedern aus Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung einen technischen Standard für den Online-Geschäftsverkehr mit elektronischer Signatur entwickelt. Das gab das Bundesinnenministerium gestern in Berlin bekannt. Elektronische Geschäftsabschlüsse und Behördengänge, die vollständig über das Internet erfolgen sollen, brauchen elektronische Unterschriften. Dazu ist eine technische Infrastruktur mit Signatur-Chipkarten für die Anwender notwendig. Zur CeBIT 2005 veröffentlicht das Signaturbündnis den gemeinsamen Standard, der die Grundlage für die anwendungs- und herstellerübergreifende Interoperabilität bildet. Dieser beschreibt die Schnittstellen, SigBü-API (Signaturbündnis-Application Programming Interface), Zertifikats- und Kartenstandards sowie ein Namenskonzept mit einheitlichen Regeln und Formaten. Auf Basis bestehender Spezifikationen wie ISIS-MTT (Industrial Signature Interoperability and Mailtrust Specification) und ZKA (Zentraler Kreditausschuss) im Bankwesen haben die Mitglieder des Signaturbündnisses Vorgaben entwickelt, die die Anforderungen des vertrauenswürdigen elektronischen Geschäftsverkehrs erfüllen.

Staatssekretär Göttrik Wewer, Bundesministerium des Innern: "Mit dem im Signaturbündnis erreichten Konsens wurde eine technologische Lücke geschlossen." Doch nur acht Prozent der Kommunen in Deutschland setzen die elektronische Unterschrift bisher ein. Dort, wo Ämter die elektronische Unterschrift anbieten, findet sie kaum Anklang beim Bürger oder bei den Unternehmen. Bei 21.000 Steuererklärungen, die in Berlin im ersten Quartal 2004 bei den Finanzbehörden auf elektronischem Wege eingegangen waren, griffen nur vier Nutzer auf die Möglichkeit zurück, mittels der elektronischen Signatur auf den sonst notwendigen Ausdruck des Formulars zu verzichten.

Die digitale Signatur ermöglicht seit längerem die sichere Prüfung der Identität einer Person. Trotzdem bieten Behörden nur sehr selten die Möglichkeit an, Anträge oder sonstige Dokumente elektronisch zu unterschreiben. Hauptursache für die Zurückhaltung ist die fehlende Akzeptanz in der Bevölkerung. Dies liegt wiederum an der momentan zu teuren und zu umständlichen Technik. Ein Deutscher hat durchschnittlich zweimal im Jahr mit einer Behörde zu tun. Chipkarte und Lesegerät kosten ihn rund 30 Euro im Jahr. Der Nutzer bezahlt also etwa 15 Euro für einen elektronischen Behördengang. Hierfür lohnt sich der zusätzliche Aufwand meist nicht. 75 Prozent der Verantwortlichen in den Kommunen halten es deshalb für sinnvoll, die Chipkarten gratis an alle Bürger zu verteilen.

Autor: (as)

Quelle: de.internet.com, 01.03.2005

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