Today 439

Yesterday 662

All 39463347

Wednesday, 3.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Amtliche Papiere können jetzt auch elektronisch unterschrieben werden. Für die Bürger macht es damit keinen Unterschied mehr, ob sie im Umgang mit den Behörden eine Unterschrift mit dem Kugelschreiber oder elektronisch am Computer leisten. Dies ermöglicht eine von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) angeregte Gesetzesänderung, die am Dienstag im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und damit in Kraft trat. In Zukunft können beispielsweise Steuererklärungen nun vollständig elektronisch abgegeben werden. Die Änderung verwaltungsrechtlicher Vorschriften schafft laut Schily die Grundlage für den Online-Zugang der Bürger zu den Dienstleistungen des Bundes. Mit dem Projekt «BundOnline 2005» hat sich die Regierung verpflichtet, in den nächsten vier Jahren mehr als 350 Dienstleistungen der Bundesverwaltung im Internet bereitzustellen. Anträge können damit schneller bearbeitet werden. Die Länder wollen ihre Rechtsvorschriften entsprechend verändern. Voraussetzung für die elektronische Signatur ist jedoch ein Computer mit einer entsprechenden Zusatzausrüstung.

Quelle: Baden online
Go to top