"Wir haben ein solches Bündnis angeregt, um den breiten Einsatz elektronischer Unterschriften im Markt durch Wirtschaft und Verwaltung zu fördern. Dies erhöht das Vertrauen und die Sicherheit im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr und hilft uns, unsere Spitzenposition in diesen Bereichen auszubauen", so der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Dr. Alfred Tacke, bei der Eröffnung der Bündnisveranstaltung.
Alle Beteiligten hoffen, dass das Projekt dem Markt für elektronische Signaturen einen "kräftigen Schub" gibt, heißt es in einer Pressemittelung. Elektronische Signaturen sollen gleichermaßen für E-Commerce und E-Government-Anwendungen eingesetzt werden können.
"Deutschland war eines der ersten Länder der Welt, das die elektronische Unterschrift der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt hat. Damit waren wir Vorreiter im Recht, aber leider nicht in der Praxis. Noch sind Online-Geschäfte und Online-Behördengänge mit elektronischer Signatur die Ausnahme, nicht die Regel", betonte Dr. Göttrik Wewer, Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Mit dem Signaturbündnis solle sich dies ändern - Staat und Wirtschaft würden vom Einsatz elektronischer Signaturen in gleicher Weise profitieren.
Durch elektronische Unterschriften werden interne und externe Verwaltungsabläufe effizienter, schneller und sicherer, heißt es. "So können wir erhebliche Kosteneinsparungen erzielen. Dies gilt für privatwirtschaftliche Anbieter genauso wie für Anbieter von E-Government-Dienstleistungen", so Wewer weiter. Aus Sicht der Bundesanstalt für Angestellte führt die Abwicklung der Verwaltungsvorgänge über das Internet unter Einsatz von Signaturkarten bereits heute zu einer spürbaren Senkung bei den Verwaltungskosten.
Ein Schwerpunkt der Arbeit des Bündnisses ist die gemeinsame Nutzung vorhandener Infrastrukturen. Für den Anwender bedeutet dies: Die Vielzahl von Signaturanwendungen wird übersichtlicher und die Nutzung verschiedener Anwendungen mit einer Karte möglich. Im Detail einigten sich die Bündnispartner insbesondere über technische Standards für die eingesetzten Anwendungen und Produkte, den Einsatz multifunktionaler Chipkarten, einheitliche Sicherheitsvorgaben und die Verwendung "fortgeschrittener und qualifizierter" elektronischer Signaturen.
Bis Ende 2005 wollen die Bündnispartner ihre Konvergenzziele erreicht haben. Das Bündnis stehe dabei grundsätzlich weiteren Anbietern von Signaturanwendungen offen. Der Kreis der Partner soll stetig wachsen, um das gemeinsame Ziel der stärkeren Verbreitung von Signatur-Chipkarten möglichst bald zu erreichen. Eine Geschäftsstelle des Signaturbündnisses wurde in der Projektgruppe BundOnline 2005 im Bundesinnenministerium eingerichtet.
Nach Ansicht von Heinrich C. Mayr, Präsident der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI), zeigt das Bündnis bezüglich der Verbreitung der elektronischen Signatur deutliche Schwächen. "Sicherheit und Einheitlichkeit sind die wesentlichen Voraussetzungen für eine breite Akzeptanz und Nutzung der elektronischen Signatur. Nur dann erreicht sie die wirtschaftliche Rentabilität", führt Mayr aus. Erst wenn es analog zur handschriftlichen Unterschrift ein einheitliches Signaturverfahren für alle relevanten Geschäftsprozesse gebe, könne sich die elektronische Signatur in der Bevölkerung durchsetzen. Das Signaturbündnis trage aber nichts zu einer Vereinheitlichung der elektronischen Signatur bei. "Auch die Bundesregierung fördert und nutzt bisher unterschiedliche Signaturen für verschiedene Geschäftsprozesse und unterläuft damit die Vereinheitlichung", führt Mayr aus.
Quelle: Golem