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Sunday, 10.05.2026
Transforming Government since 2001
Ab kommendem Jahr können Steuererklärungen und andere Behördenangelegenheiten vollständig elektronisch abgewickelt werden. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften, das jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde, sei die letzte Hürde zum Einsatz der elektronischen Signatur aus dem Weg geräumt, teilte das Bundesinnenministerium in Berlin mit. Die digitale Unterschrift ist damit der herkömmlichen eigenhändigen rechtlich ebenbürtig. Schnellere Abwicklung möglich

Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage für den Online-Zugang der Bürger zu den Dienstleistungen des Bundes. Im Rahmen der so genannten E-Government-Initiative "BundOnline2005" sollen sich mehr als 350 verschiedene Verwaltungsvorgänge bis zum Jahr 2005 über das Internet abwickeln lassen. Die Vorteile lägen sowohl bei den Bürgern als auch bei der Verwaltung, sagte Bundesinnenminister Otto Schily. Wenn Anträge vollständig elektronisch bearbeitet würden, ginge dies schneller und unkomplizierter, da die Daten nicht mehr wie bislang zunächst per Hand in den Computer übertragen werden müssten.

Die Regelungen treten zum 1. Januar 2003 in Kraft. Bis dahin haben die Verwaltungen Zeit, sich auch technisch auf die elektronische Signatur vorzubereiten. Die Länder sollen diesen Zeitraum ebenfalls nutzen, um ihre Gesetze anzupassen.

Quelle: Tagesschau.de
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