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Monday, 1.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Seit 1999 wird die Bundesverwaltung unter dem Leitbild des aktivierenden Staates umfassend reformiert. Zwischen Staat und Gesellschaft wird eine neue Verantwortungsteilung angestrebt.

Bürokratieabbau, E-Government und modernes Verwaltungsmanagement - das sind die drei Säulen einer effizienteren und bürgerfreundlicheren Verwaltung. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 16. Juni 2004 "Modernisierung der Bundesverwaltung - Strategie für die 2. Phase des Regierungsprogramms Moderner Staat - Moderne Verwaltung" strebt die Bundesregierung eine Verbesserung und Vereinfachung der Geschäftsprozesse und einen stärkeren Adressatenbezug des Verwaltungshandelns an. 75 Projekte zum Bürokratieabbau

Zuviel Bürokratie beeinträchtigt Freiheit und Möglichkeiten wirtschaftlicher und bürgerlicher Entfaltung. Durch den Abbau unnötiger bürokratischer Vorgaben sollen Innovations- und Investitionskräfte frei gesetzt werden, um folgende Ziele zu erreichen:

  • Stärkung der Bürgergesellschaft,
  • Entlastung des Mittelstandes,
  • Förderung von Wachstum und Beschäftigung,
  • Konsolidierung der öffentlichen Finanzen,
  • Modernisierung der Bundesverwaltung.

Die Reform der Handwerksordnung oder die Anhebung der Buchführungsgrenzen, wodurch viele kleine und mittlere Unternehmen von der Buchführungspflicht befreit werden, sind zwei von vielen Reformen, die bereits zur Entlastung von kleinen Unternehmen und Existenzgründungen beigetragen haben.

Eines der Projekte, das mehr Komfort auch für Privatpersonen bringen soll, ist die am 9. März vom Bundeskabinett verabschiedete gemeinsame eCard-Strategie. Sie sieht vor, die geplanten Kartenprojekte der Bundesverwaltung - die Elektronische Gesundheitskarte, den Digitalen Personalausweis, das JobCard-Verfahren und die Elektronische Steuererklärung - eng aufeinander abzustimmen. Gleiche Standards und die breite Verwendbarkeit der Chipkarten für den elektronischen Geschäftsverkehr sollen Effizienzgewinne und Kosteneinsparungen zum Nutzen von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung gewährleisten.

>> Zur Liste der Projekte

E-Government

E-Government bedeutet: Die Möglichkeiten des Internets und der modernen Datenverarbeitung für die Verwaltung nutzbar zu machen mit dem Ziel, Erleichterung für den Bürger und Kostensenkung zu erreichen. Es ist das Fundament der Verwaltungsmodernisierung und des Bürokratieabbaus. Im Bereich des E-Government sind die Vorteile für die Bügerinnen und Bürger vielleicht am ehesten erfahrbar. Bereits über 340 Dienstleistungen stehen online zur Verfügung. Hier wird ganz deutlich, dass die Daten und nicht die Bürger laufen:

  • Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern seit Sommer 2004, sich mit Hilfe von Online-Formularen über Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister zu beschweren. Es wird mit bis zu 25000 Beschwerden im Jahr gerechnet.

>> Zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

  • Die Versteigerungsplattform Zollauktion verzeichnet jeden Monat über 130.000 Zugriffe. Die Plattform wurde in diesem Herbst als beste Bürgerdienstleistung mit dem BundOnline-Star ausgezeichnet.

>> Zur Zollauktion

  • Das Statistische Informationssystem GenesisOnline, ein Angebot des Statistischen Bundesamtes, liefert das gesamte Datenangebot an amtlicher Statistik im Internet.

>> Zum statistischen Bundesamt

  • Mehr als 25 Prozent der jährlich rund 100.000 Anträge zur Förderung von Solaranlagen erfolgen online. Bisher mussten sie in Papierform beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingereicht werden.

>> Zum zuständigen Bundesamt

  • Alle Ressorts der Bundesverwaltung können ihre Beschaffungsvorgänge durch Nutzung eines Virtuellen Marktplatzes - dem "Kaufhaus des Bundes" - deutlich optimieren.

>> Zur Vergabeplattform des Bundes

  • Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat seit Juli 2003 zwei Suchmaschinen zu (0)190er und (0)900er "Premium Rate"-Rufnummern, die dazu dienen, den Bürger vor Missbrauch zu schützen.

>> Zur Regulierungsbehörde

  • Der WetterShop des Deutschen Wetterdienstes bedient alle Kunden aus Luft- und Schifffahrt, Landwirtschaft, Tourismus sowie Bürgerinnen und Bürger.

>> Zum Wetterdienst

  • Die moderne Informationstechnologie ermöglicht einen besseren Einblick in die Entscheidungen des Staates. Die Bundesregierung will den Bürgerinnen und Bürgern diese Möglichkeiten zur Verfügung stellen.

    Das Bundesarchiv präsentiert die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung jetzt auch online. Die Protokolle der Sitzungen der Bundeskabinette sowie der Kabinettsausschüsse wurden wissenschaftlich aufbereitet, um politisch interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Forschern einen leichten Zugang zu gewähren. Sie lagen zuvor lediglich in Buchform vor. Aufgrund ihrer hohen Aussagekraft stellen sie einmalige Quellen zur Entscheidungsbildung des Verfassungsorgans "Bundesregierung" dar und haben einen festen Platz in der Forschungslandschaft eingenommen. Seit September 2004 sind alle erschienenen Bände (Kabinettsprotokolle 1949-1959; Kabinettsausschuss für Wirtschaft 1951-1957; Ministerausschuss für die Sozialreform 1955-1960) auch in digitalisierter Form für jeden verfügbar.

>> Zum Bundesarchiv

Modernes Verwaltungsmanagement

Die Einführung moderner Steuerungsinstrumente in der Bundesverwaltung, darunter die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), ist weit fortgeschritten und die Verfahren haben sich grundsätzlich bewährt.

Die KLR ist seit 1998 für die Bundesverwaltung in § 7 Absatz 3 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) gesetzlich verankert. Sie ist die Informationsbasis für stärker wirtschaftlich orientierte Entscheidungen. Durch die Verknüpfung zwischen den von der Verwaltung erbrachten Leistungen und den dafür aufzubringenden Kosten entsteht Klarheit, wofür staatliche Mittel und in welcher Höhe Verwendung finden. Damit ist es unter anderem möglich, kostendeckende Entgelte und Gebühren zu ermitteln.

Modernes Verwaltungsmanagement setzt auf die Kreativität und Kompetenz der Beschäftigten. Seit dem 1. Januar 2002 ist eine neue Rahmenrichtlinie für ein modernes Ideenmanagement in Kraft. Durch sie erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung größere Freiräume, um aktiv Verwaltungsprozesse zu gestalten und zu verbessern.

Die Neukonzeption des Vorschlagwesens orientiert sich an dem erfolgreich erprobten Projekt "Idee21 - Ideen für die Bundesverwaltung im 21. Jahrhundert".

Die Bundesregierung hat bisher über 3.660 Initiativen mit einem Einsparvolumen von mehr als 14,4 Millionen Euro aufgreifen können. Hierbei sind die vom Inkrafttreten der Rahmenrichtlinie für ein modernes Ideenmanagement in der Bundesverwaltung von Januar 2002 bis einschließlich Oktober 2004 positiv entschiedene Vorschläge berücksichtigt. Das pro Jahr durchschnittlich erzielte Einsparvolumen beträgt folglich 5,1 Millionen Euro. Hinzu kommt das bei einer Vielzahl der Initiativen nicht konkret bezifferbare Einsparvolumen.

Quelle: Die Bundesregierung, 16.03.2005

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