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Monday, 1.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Staatlich verursachte Bürokratie kostet die deutschen Unternehmen Jahr für Jahr schätzungsweise 46 Milliarden Euro. Zudem machen die Vorschriften hierzulande Gründern das Leben schwer. Mehr als sechs Wochen dauert es im Schnitt, bis eine GmbH ihre Tore öffnen darf. In anderen Ländern dagegen kann man alle Formalitäten bereits per Mausklick im Internet erledigen. Vollmundig hatte sich Wirtschaftsminister Wolfgang Clement nach seinem Amtsantritt den Bürokratieabbau als Chefsache auf die Fahne geschrieben. Der Mittelstand sollte von staatlicher Gängelung befreit werden und endlich die Chance bekommen, durch neue Spielräume wieder Arbeitsplätze zu schaffen. Doch heute sieht die Bilanz ernüchternd aus. Zwar enthält das Bürokratieabbauprogramm des Bundes über 50 Einzelpunkte, doch wird selbst für Mini-Vorhaben wie die Modernisierung des Eichwesens ein Umsetzungszeitraum bis 2006 eingeplant.

Auch das E-Government – Stichwort: Internet-Rathaus – kommt nur im Schneckentempo voran, so dass Deutschland hier zum europäischen Schlusslicht geworden ist. Die Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen in Ostdeutschland und strukturschwachen West-Regionen, wie sie Clement Ende 2002 gefordert hatte, wird immer noch diskutiert. Konkrete Pläne beschränken sich einstweilen auf kosmetische Korrekturen. So wird nun an einem Konzept für Innovationsregionen gebastelt. Dort soll z.B. eine Aufhebung des Werbeverbots an Bundesfernstraßen für fünf Jahre getestet werden.

Wirkliche Entbürokratisierung etwa beim Kündigungsschutz wird dagegen zum Tabu erklärt.

Sand aus dem bürokratischen Getriebe geblasen werden müsste auch bei den Unternehmensgründungen. Nach einer aktuellen Untersuchung der Weltbank vergehen in Deutschland 45 Tage, bis eine neue Firma ihre Tore öffnen und Mitarbeiter einstellen darf (Grafik). Dabei sind neun verschiedene Stellen anzulaufen – angefangen vom Finanzamt über die zuständige Kammer bis hin zum Gewerbeaufsichtsamt. „Easier“ geht es in Australien und Kanada. Dort müssen nur zwei Anträge gestellt werden, um eine Limited Company zu gründen. Die Registrierung lässt sich online über das Internet abwickeln; der Gründer erhält eine Unternehmensnummer, mit der beim Finanzamt alle weiteren Vorgänge beantragt werden (Steuernummer, Anmeldung der Beschäftigten, Ein- und Ausfuhrgenehmigungen). Nach zwei bis drei Tagen ist das Unternehmen gegründet.

Quelle: iwd – Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln, 22.04.2004

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