Private Information genießt in unseren Breitengraden staatlichen Schutz, und diese Garantie schließt die Anonymität der Bewegung im öffentlichen - d. h. auch elektronischen - Raum nach allgemeiner Auffassung ein. Mit der zunehmenden digitalen Präsenz der Person erweitert sich die Thematik um die Dimensionen des Zugangs zu dieser Privatsphäre und der Verfügbarkeit darüber.
Der entscheidende Punkt liegt in der Verfügungsgewalt: dort, wo gegen den eigenen Willen und ohne das eigene Wissen persönliche Daten (Nachrichteninhalte, Präferenzprofile, Transaktions-oder Verhaltensdaten) gelesen und - vor allem - wirtschaftlich genutzt werden, beginnt die Sphäre des gläsernen Bürgers. Dieser Kontrollverlust ist das eigentliche Problem. Dass die Sicherheitsrisiken stark von den Trägertechnologien abhängig sind, macht die Sache nicht einfacher. Vertrauen in Technologie ist eine Funktion ihrer (geringen) Komplexität - neben der Etablierung von Sicherheitsstandards werden daher durchschaubare Modelle zur Disposition der Digital Privacy eine Voraussetzung für die breite (rechts-) geschäftliche Akzeptanz der Internet- und Mobilnetztechnologien bilden.
Quelle: EC Austria, 22.12.2003