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Monday, 1.07.2024
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Bundesdatenschützer fordert Bundesbehörden auf, sich vorzubereiten

Heute wurde das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) im Bundesrat bestätigt. Alle Deutschen haben mit diesem Beschluss das Recht auf Akteneinsicht. Die letzte Hürde im Gesetzgebungsverfahren ist damit genommen und der Weg frei für das Inkrafttreten des Gesetzes am 01. Januar 2006. Die Bürger müssen dabei ihre Anfragen nicht begründen, die Ämter sind in der Pflicht. Sie müssen alle Fragen beantworten oder erklären, warum der Informationszugang verweigert wird. Hierfür wurden jedoch zahlreiche Ausnahmeregelungen geschaffen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar, der nach dem neuen Gesetz die Aufgabe des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit wahrnehmen wird, erklärt hierzu, dass die Bundesbehörden jetzt tätig werden müssten. "Sie müssen ihre internen Abläufe und organisatorischen Strukturen so gestalten, dass sie ab dem Inkrafttreten des Gesetzes den anfragenden Bürgerinnen und Bürgern innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Monatsfrist Informationen zugänglich machen können." Es dürfe hier keine Verzögerungen geben. Er werde sich dafür einsetzen, dass die Bürger über die neuen Möglichkeiten des Informationszugangs aufgeklärt werden.

Die datenschutzpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz erklärte, dass das Gesetz von Rot-Grün weit hinter den Erwartungen ihrer Fraktion zurück bliebe, "insbesondere, da die zahlreichen und ausufernden Ausnahmetatbestände das Recht auf Informationszugang in vielen Fällen stark einschränken.“ Dennoch sei das Inkrafttreten des IFG ein richtiger Schritt zu mehr Bürgerrechten in Deutschland.

Autor: (as)

Quelle: de.internet.com, 08.07.2005

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