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Saturday, 17.01.2026
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Die elektronische Identitätskarte soll die Interaktion zwischen Bürger und Staat erleichtern. Fördert sie auch den Zugang zu heiklen Daten?

Geht es nach dem Wunsch des Schweizer Bundesrats, so soll die Identitätskarte in absehbarer Zeit neben Foto und Personenangaben auch einen Chip umfassen. Dieser Zusatz, der die bestehende Identitätskarte zur elektronischen "eID" wandelt, soll den Zugang des Schweizer Bürgers beziehungsweise der Schweizer Bürgerin zu den staatlichen Instanzen erleichtern und – wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in einem Communiqué schreibt – "eine Reihe von vertraulichen und verbindlichen Online-Anwendungen im Bereich E-Government und E-Commerce entscheidend fördern." Der vom Bundesrat gestern beschlossene Auftrag ans EJPD, bis Ende 2003 ein Konzept für die Einführung der eID-Karte und einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten, fällt politisch in eine eher ungünstige Zeit. Der Schutz persönlicher Daten wird gegenwärtig besonders sensibel beäugt.

Skepsis bei Thür

Erst am Montag zeigte sich der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür skeptisch gegenüber einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN), wie sie offenbar im Auftrag des Bundesrats geprüft wird (vgl. BaZ vom 2. Juli). Bevor man eine solche universelle Personennummer einführt, müsse man prüfen, ob die PIN-Nummer aufgrund eines überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt und gemessen am gesetzten Ziel "absolut notwendig" sei – unter anderem auch für die eID. Dies ist sie für den Hauptzweck der Karte nicht. Denn die eID soll nach den Worten von Urs Bürge vom Bundesamt für Justiz "das E-Government auch in nichttrivialen, rechtsverbindlichen Bereichen ermöglichen".

Die eID bestätigt mittels elektronischer Verschlüsselungsverfahren den staatlichen Behörden, dass die Person, die via Internet-Zugang anklopft, auch wirklich diese Person – und damit auch zugangsberechtigt ist. Dann erst können auch "vertrauliche" Informationen wie ein Auszug aus dem Familienbuch oder aus dem Strafregister elektronisch übermittelt werden und nicht nur, wie schon heute, (leere) Formulare.

Optionen zuerst bewilligen

Dennoch schafft die eID – technologisch – die Möglichkeit zu Anwendungen qualitativ anderer Art: Über die Authentizitätsbezeugung hinaus könnte eine eID künftig auch den Zugang zu weiteren Informationen über den eID-Eigentümer zulassen, etwa zu dessen Gesundheitsdaten. Solche zusätzlichen Anwendungsoptionen müssen aber zuvor politisch bewilligt sein, sagt Bürge. Bis die eID vorliegt, rechnet er immerhin mit einer Entscheidung darüber, ob überhaupt ein solcher "Personenidentifikator" (etwa der PIN-Code) eingeführt werden soll, der dann auf der eID gespeichert wäre.

"Identifikator"

Ist bei der Lancierung der eID der Entscheid noch nicht gefallen, dann dürfte jede eID einen vorläufigen "Identifikator" erhalten. Er bliebe bis zum Ergebnis der politischen Debatte inaktiv – und je nach Ergebnis der Debatte auch danach.

Autor: Von Tilman Renz

Quelle: basler zeitung online, 03.07.2002

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