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Thursday, 25.09.2025
Transforming Government since 2001
Bürger können ebenso wie Unternehmen mit Hilfe der elektronischen Signatur ihren Geschäftsverkehr nicht nur sicherer gestalten, sondern auch deutlich vereinfachen. Signaturgesetze schaffen dabei die notwendigen Rahmenbedingungen. Während die Ausgabe von Signaturkarten in Deutschland derzeit noch verstärkt von der Industrie übernommen wird und der Staat sich eher zurückhält, sind andere europäische Länder in diesem Punkt viel aktiver. Mehrere Staaten wie beispielsweise Estland oder Finnland geben bereits elektronische Identitätskarten, sogenannte Bürgerkarten, an ihre Bevölkerung aus. Mit deren Hilfe werden nicht nur die Amtsgeschäfte der Bürger vereinfacht, auch nicht-staatliche Firmen können - analog zu dem herkömmlichen Personalausweis in der realen Welt - einen staatlichen Identitätsnachweis für ihre Geschäfte über das Internet verwenden. Sollte Deutschland seine abwartende Haltung bzgl. der Ausgabe von Bürgerkarten beibehalten, wird der Vorsprung des europäischen Auslandes größer.

Einleitung

Die meisten europäischen Länder haben in den letzten Jahren Gesetze bzgl. der elektronischen Signatur verabschiedet und erfüllen damit Anforderungen der EU-Richtlinie 1999/93/EC. So ist beispielsweise im Mai 2001 in Deutschland das "Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Formschriften" im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit ist die Erwartung verbunden, dass die Nutzung der elektronischen Signatur in Deutschland verstärkt an Bedeutung gewinnen wird. Elektronische Signaturen sind jetzt in Deutschland rechtlich weitestgehend mit handschriftlichen Unterschriften gleichgestellt.

Emission von Signaturkarten

Zur Nutzung der elektronischen Signatur werden verstärkt Signaturkarten ausgegeben. Als potentielle Emittenten können folgende Einrichtungen/Branchen agieren:

  • Staat (mit seinen Behörden)
  • Banken/Kreditkartenunternehmen
  • Mobilfunknetzbetreiber
  • Sonstige kartenausgebende Stellen (z.B. Mitarbeiterausweis, Kundenkarten)
Aufgrund der hohen Kosten für die Kundenregistrierung sind allerdings nur wenige finanzstarke Unternehmen in der Lage, Signaturkarten flächendeckend zu emittieren. Bislang gibt es in Deutschland noch keinen Beschluss, Signaturkarten als Bürgerausweise analog zu dem bestehenden Personalausweis auszugeben. Signaturkarten werden in Deutschland derzeit noch stärker von den Banken (z.B. Deutsche Bank WebSign 24-Karte, Einsatz von Signaturkarten im Pilotbetrieb bei der HypoVereinsbank) als von den Behörden (z.B. Pilotprojekt Digitaler Dienstausweis beim BMI und BSI) emittiert.

Ganz anders sieht es da im Europäischen Ausland aus, wo Signaturkarten in erster Linie von den staatlichen Behörden flächendeckend an die Bürger ausgegeben werden. Diese Bürgerkarten lassen sich dann auch für die Dienstleistungen nicht-staatlicher Firmen nutzen. Die staatliche Ausgabe von Signaturkarten schafft somit auch Firmen eine verbesserte Möglichkeit, ihre Geschäftsprozesse ins Internet zu übertragen.

Europäische Ausland

Mehrere europäische Länder geben bereits heute Bürgerkarten aus bzw. haben diese Emission angekündigt. Besonders weit sind dabei folgende Länder:

  • Belgien
  • Estland
  • Finnland
  • Italien
  • Österreich
  • Schweiz
Belgien

In elf Stadtverwaltungen wird derzeit die elektronische ID card getestet. Die Karte soll den Bürgern Zugriff auf Dienstleistungen des Staates gewähren und die Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung fördern. Bei Erfolg werden zukünftig alle 589 Stadtverwaltungen Belgiens die ID card ausgeben. Diese Karte ist fünf Jahre gültig und kostet voraussichtlich € 10.

Estland

Am 28.01.2002 startete Estland mit der Ausgabe von Bürgerkarten („National ID cards“). Diese werden von dem „Estonian Citizenship and Migration Board“ ausgegeben. Die Karte entspricht den Anforderungen des Estischen Signaturgesetzes und ist für alle Bürger sowie ausländische Personen mit einem permanenten Aufenthalt in Estland Pflicht, sofern sie älter als 15 Jahre sind. Diese Bürgerkarte kann über die Bankfilialen der Hansapank sowie der Ühispank beantragt werden.

Finnland

Seit Anfang 2000 werden in Finnland (über die Polizeiämter) elektronische ID cards ausgegeben. Diese Bürgerkarte ist auch ein offizielles Reisedokument für finnische Bürger bzw. Ausländer, die sich permanent in Finnland aufhalten, in 19 europäische Staaten. Die Karte ist für drei Jahre gültig und kostet € 29,00. Derzeit kann man die Karte für den Zugriff auf Online-Banking und Versicherungsdienstleistungen, sowie weiterer Dienstleistungen, die von den regionalen Verwaltungen sowie der öffentlichen Administration angeboten werden. Bislang sind ca. 10.000 Karten ausgegeben worden.

Italien

Im März 2001 wurde die erste italienische elektronische Bürgerkarte als vollwertigen Ersatz des bestehenden Personalausweises ausgegeben. Zunächst werden die Karten in den 83 größten Städten Italiens emittiert. Es wird erwartet, dass nach ca. fünf Jahren etwa 50 Millionen Italiener eine Bürgerkarte besitzen und u.a. für ihre Amtsgeschäfte verwenden.

Österreich

Die österreichische Regierung beschloss am 20.11.2000 den Einsatz von Chipkartentechnologien zur Vereinfachung der Amtsgeschäfte des Bürgers. Die Bürgerkarte ist dabei die vom Hauptverband der Sozialversicherungen ausgegebene Sozialversicherungskarte, die um die Möglichkeit, elektronische Signaturen zu erstellen, erweitert wird. Durch die Synergie zwischen Sozialversicherungskarte und Bürgerkarte ergeben sich vor allem in Bezug auf das Kartenmanagement erhebliche Einsparungspotenziale. Es wird überlegt, den neuen Personalausweis auch auf der Technologie der Bürgerkarte umzusetzen. Somit wären sowohl die Funktionen der Bürgerkarte für elektronische Transaktionen als auch die Funktionen eines konventionellen Ausweises auf einer Karte gebündelt.

Schweiz

Die Schweizer Regierung hat beschlossen, den elektronischen Personalausweis einzuführen. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement erarbeitet bis Ende 2003 ein Konzept und einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer elektronischen Identitätskarte. Diese Bürgerkarte soll mithelfen, eine Reihe von vertraulichen und verbindlichen Online-Anwendungen im Bereich e-Government und e-Commerce in der Schweiz voranzutreiben. Der elektronische Personalausweis soll dabei sowohl als konventionelle als auch als elektronische Identitätskarte eingesetzt werden können und rechtsverbindliches Signieren ermöglichen. Die Karte wird eine reine Identitätskarte sein. Weitere Informationen, wie zum Beispiel Gesundheitsdaten, sollen derzeit nicht auf der Karte gespeichert werden.

Anwendungen

Bereits heute werden in Deutschland bei mehreren Anwendungen elektronische Signaturen eingesetzt. In den kommenden Monaten und Jahren wird sich die Anzahl dieser Anwendungen deutlich erhöhen. So werden im Rahmen der Initiative "BundOnline2005" in Deutschland die ersten Modellprojekte umgesetzt (ELSTER - die elektronische Steuererklärung, e-Vergabe, etc.); bis 2005 sollen nahezu 400 Dienstleistungen des Bundes online verfügbar sein. Zeitaufwändige Behördengänge werden dadurch bald der Vergangenheit angehören. Auch andere Staaten sind bestrebt, staatliche Dienstleistungen zukünftig auch elektronisch anzubieten. So sind in der Schweiz inzwischen viele Dienstleistungen auf Gemeinde, Kantons- und Bundesebene per Internet abruf- und auch nutzbar. Darüber hinaus war es bei der letzten Volkszählung erstmals möglich, das ganze Verfahren "per Mausklick" abzuwickeln. Nach offiziellen Angaben haben dabei vier Prozent der schweizerischen Bevölkerung davon Gebrauch gemacht.

Fazit

Der Einsatz elektronischer Signaturen kann und wird den alltäglichen Geschäftsverkehr vereinfachen. Amtsgeschäfte lassen sich zukünftig einfach und bequem von zuhause aus erledigen. Auch wenn man in Deutschland diesen Eindruck nicht unmittelbar vermittelt bekommt: Die Bürgerkarte wird immer stärker in Europa eingesetzt. Länder wie Estland, Finnland und auch die Schweiz sind derzeit in diesem zukunftsweisenden Geschäftsfeld Deutschland einen guten Schritt voraus. Bei all den guten Ansätzen der Nutzung der Chipkartentechnologie im Bereich eGovernment in Europa ist davon auszugehen, dass die Bürgerkarte ebenfalls in Deutschland kommen wird, ansonsten würde sich der Vorsprung der genannten europäischen Länder nur weiter vergrößern.

Quelle: Novosec

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