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Wednesday, 5.02.2025
Transforming Government since 2001
Die Bundesregierung will den Zivilprozess und die Fachgerichtsbarkeiten sowie das Bußgeldverfahren für eine elektronische Aktenbearbeitung zugänglich machen. So sollen alle Verfahrensbeteiligten elektronische Kommunikationsformen gleichberechtigt neben der papiergebundenen Schriftform oder der mündlichen Form rechtswirksam verwenden können. Dies sieht der Entwurf zum Justizkommunikationsgesetz (Bundestagsdrucksache 15/4067) vor, den die Bundesregierung vorstellte. Er soll die Ziele von "BundOnline 2005" auch im Bereich der Bundesjustiz umsetzen. Die Regierung verspricht sich von der elektronischen Akte eine beschleunigte Kommunikation zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten. Akten verschwinden nicht mehr im Umlauf, sondern sind kontinuierlich verfügbar, da verschiedene Bearbeiter auf sie gleichzeitig zugreifen können. Außerdem soll die elektronische Akte elektronisch durchsuchbar sein. Die Regierung erwartet "langfristig" Einsparungen bei Raum-, Personal-, Porto- und Versandkosten.

Grundsätzlich sollen Prozessakten in elektronischer Form geführt werden. In Papierform eingereichte Schriftstücke sollen digitalisiert und bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens in Papierform aufbewahrt werden. Die Datensicherheit soll eine wichtige Rolle spielen: So sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Dokumente vollständig und unversehrt übermittelt werden, zur Absicherung soll die qualifizierte digitale Signatur zum Einsatz kommen. Unbefugte dürften keine Kenntnis vom Inhalt der Dokumente erlangen können. Der Schutz vor unbefugter Kenntnisnahme sei durch geeignete technische Maßnahmen sicherzustellen. Würden personenbezogenen Daten über allgemein zugängliche Netze übertragen, sei die Vertraulichkeit insbesondere durch Verschlüsselung herzustellen.

Den Vorschlag des Bundesrats, den Zugang zu Veröffentlichungen der Gerichte benutzerfreundlicher und kostengünstiger zu gestalten, lehnte die Bundesregierung jedoch ab. Der Bundesrat hatte dafür plädiert, da Veröffentlichungen in Tageszeitungen in der Regel lokal begrenzt und für Leser eher unübersichtlich gestaltet seien. Auch seien Veröffentlichungen im Bundesanzeiger für die allgemeine Öffentlichkeit relativ schwer zugänglich. Zudem habe die Veröffentlichung von Bekanntmachungen an der Gerichtstafel an praktischer Bedeutung verloren. Die Bundesregierung begründete die Ablehnung damit, dass das Internet noch nicht flächendeckend verbreitet sei und die in Frage kommenden Adressaten unter Umständen nicht erreichbar seien. Denn nicht selten handele es sich bei Personen, bei denen die öffentliche Zustellung angeordnet werde, um sozial schwache Verfahrensbeteiligte, deren Aufenthalt nicht zu ermitteln ist. Betroffen seien hiervon der allgemeine Zivilprozess, der Arbeitsgerichtsprozess und der Prozess vor den Gerichten der öffentlich-rechtlichen Verfahrensordnung. Beim Insolvenzverfahren hingegen dürfte diese Annahme nicht gelten. Die Bundesregierung spricht sich daher dafür aus, die Gerichtsveröffentlichungen im Internet lediglich zusätzlich zu dem Aushang an der Gerichtstafel anzubieten.

Autor: (Christiane Schulzki-Haddouti) / (jk/c't)

Quelle: Heise online, 03.11.2004

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