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Monday, 1.07.2024
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Innenministerium verkauft Zugriff auf Zentrales Melderegister | "Im Zweifelsfall erhalten Sie alle Treffer zu diesem Namen", so die Werbeaussage der Drittanbieter | Ermittlungen laufen Die umstrittene Vermarktung von Meldedaten durch das Innenministerium stand am Mittwoch im Mittelpunkt einer Sitzung des Datenschutzrates.

In einer Sitzungspause teilte SPÖ-Konsumentensprecher Johann Maier mit, der Verdacht auf Verletzung des Datenschutzes habe sich erhärtet. So werde bereits gegen zwei Firmen ermittelt. Die Kontrolle der Abfragen aus dem Zentralen Melderegister [ZMR] durch das Innenministerium sei nicht gegeben, so Maier.

Rechtswidrige Datenverwendung

Er sieht eine rechtswidrige Datenverwendung und -abfrage durch die so genannten "Businesspartner" des Innenministeriums. In Anzeigen und Internet-Werbungen kündigen einige dieser Businesspartner Serviceleistungen an, die gegen das Meldegesetz und die Bestimmungen über das ZMR verstoßen.

Brisante Themen im Datenschutzrat

Erhebungen laufen

Das Bundesministerium für Inneres führe bereits zwei Monate nach Einführung des Online-Zugriffs zu den Meldedaten Erhebungen gegen Businesspartner, bei der Datenschutzkommission laufe eine inhaltliche Beschwerde.

Wörtlich heißt es in Annoncen dieser Unternehmungen: "Vergessen Sie das Geburtsdatum, sie brauchen das nicht für Abfragen, im Zweifelsfall erhalten Sie alle Treffer zu diesem Namen!"

Ebenso wurde festgestellt, dass die Initiative einiger Bürgermeister, die den gesamten Meldedatenbestand ihrer Gemeinden öffentlich gemacht haben, unzulässig ist. Konkrete Beschlüsse gebe es allerdings nicht, so Hans Zeger, Arge-Daten-Chef und Mitglied des Datenschutzrates.

Beschluss vertagt

Das Thema Meldedaten wurde ebenso wie das geplante Gesetz zur Videoüberwachung der Bundesregierung auf die nächste Sitzung vertagt.

Quelle: futureZone, 05.05.2003

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