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Monday, 1.07.2024
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Ein neues Telekommunikationsgesetz im US-Bundesstaat Pennsylvania verbietet es den Städten und Kommunen im Land künftig, ihre Bürger mit eigenen Breitband-Internet-Zugängen zu versorgen, ohne zuvor großen lokalen Telefongesellschaften entsprechende Aufträge angeboten zu haben. Entscheiden sich die Telefongesellschaften dazu, innerhalb von 14 Monaten selbst ein Breitband-Netz aufzubauen, müssen die Stadtoberen ihre Pläne aufgeben. Von dem umstrittenen Gesetz, das Pennsylvanias Governeur Edward G. Rendell jetzt abgesegnet hat, profitiert vor allem die größte Telefongesellschaft im Land, Verizon Communications. Anfang November hatte Verizon darauf gedrängt, das Verbot in das seit längerem diskutierte House Bill 30 einzufügen, um zu verhindern, dass außer Philadelphia noch andere Städte damit beginnen, eigene WLAN-Netze aufzubauen und zu betreiben. Verizon befürchtet, dass mit öffentlichen Geldern finanzierte WLAN-Stadtnetze deutlich günstigere Konditionen für den Kunden bieten und dass man mit den eigenen Angeboten auf der Strecke bleibt.

Philadelphia plant, zusätzlich zu den bereits in der Innenstadt eingerichteten Hotspots, bis 2007 das gesamte Stadtgebiet mit öffentlichem WLAN zu überziehen. Der technologiebegeisterte Bürgermeister John Street setzte eigens ein Wireless Executive Comittee ein, um einen entsprechenden Business-Plan auszuarbeiten, mit dem das inzwischen auf 10 Millionen bis 12 Millionen US-Dollar projektierte Netz kostenneutral für die Stadt realisiert werden kann.

Verizon versuchte zunächst, das ambitionierte WLAN-Projekt zu torpedieren, ließ sich hinter den Kulissen aber schließlich dazu überreden, Philadelphia im Interesse des zur Verabschiedung anstehenden erweiterten Gesetzes erst einmal gewähren zu lassen. Pläne anderer Städte und Kommunen in Pennsylvania, Bürgern in eigener Regie kostengünstige Drahtlos-Internet-Verbindungen anzubieten, dürften durch die der Wirtschaft entgegenkommende Regelung jetzt allerdings erst einmal in der Schublade verschwinden.

Autor: (pmz/c't)

Quelle: Heise online, 02.12.2004

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