Today 287

Yesterday 427

All 39461994

Monday, 1.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen warnt vor einer "Überregulierung" bei der Verordnung des Landes zur Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Internet. Zwar sei es grundsätzlich zu begrüßen, wenn kommunale Internet-Präsentationen und sonstige Online-Angebote behindertengerecht gestaltet würden, sagte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Bernd Jürgen Schneider. Jedoch schössen die Vorgaben der Verordnung "über das Ziel hinaus" und wirkten geradezu "kontraproduktiv". "Die Internet-Angebote der Städte und Gemeinden sind eine freiwillige Leistung, um den Service für die Bürger und Bürgerinnen zu verbessern", betonte Schneider. Neue Webseiten im Sinne der Verordnung vollständig barrierefrei zu gestalten verursache zusätzlichen Programmieraufwand und hohe Kosten.

Dies könne dazu führen, dass die Kommunen ihr Angebot wegen der klammen Kassen zunächst nicht mehr ausbauen. "Damit würden die Vorteile des Internets, eine Fülle aktueller Information ansprechend darzubieten, für Behinderte wie Nichtbehinderte gleichermaßen zunichte gemacht", rügte Schneider.

Ziel: Alle Webseiten im Jahr 2009 barrierefrei Die Verordnung schreibt dem Städte- und Gemeindebund zufolge vor, dass die Internet-Angebote der öffentlichen Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen barrierefrei sein müssen.

Zunächst gilt dieser Passus nur für neu gestaltete oder veränderte Homepages, bis zum Jahr 2009 muss auch der "Altbestand" angepasst sein. Insbesondere Sehbehinderte und Blinde sollen dann in der Lage sein, die Internetseiten mit einem Browser und zusätzlicher Software zu "lesen".

Autor: (ddp)

Quelle: Chip online, 28.07.2004

Go to top