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Wednesday, 3.07.2024
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Das oberste australische Gericht ist der Meinung, dass eine Klage gegen Dow Jones vor einem heimischen Gericht verhandelt werden darf, obwohl der Finanzdienst seinen Firmensitz in den USA hat. Der Geschäftsmann Joseph Gutnik aus Melbourne sieht durch einen bei Dow Jones erschienenen Bericht seinen Ruf geschädigt. Er sei zwar von den USA aus im Internet publiziert worden, berichtet BBC, der Kläger argumentierte aber erfolgreich, dass er auch in Australien gelesen werden könne. Nun kann Gutnick den Fall vor einem Gericht in Victoria verhandeln lassen. Dabei geht es um Berichte über eine angebliche Steueraffäre des Klägers vor zwei Jahren. Dow Jones war davon ausgegangen, dass allein ein Gericht im US-amerikanischen Bundesstaat New Jersey zuständig sei, wo der inkriminierte Bericht publiziert worden sei. Unterstützung bekam der Finanzdienst dabei zum Beispiel von Reuters, News International und Amazon.com. In den USA hätte die Klage durch das Recht auf freie Meinungsäußerung weniger Chancen gehabt, wird in dem Bericht spekuliert.

Dies ist die erste entsprechende Entscheidung, die ein oberstes Gericht eines Landes weltweit je getroffen hat, heißt es weiter. Gutnick sieht sich in seiner Ansicht bestätigt, dass das Medium Internet nicht anders behandelt werden solle als Zeitungen, doch Kritiker befürchten, dass das Urteil Beispiel machen und für Rechtsunsicherheit sorgen könne; der lange Arm der lokalen Justiz eines Landes könne sich über das gesamte Internet erstrecken, Publikationen für ihre Berichte im Internet überall auf der Welt belangt werden.

Siehe dazu in Telepolis:

Quelle: Heise online

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