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Wednesday, 3.07.2024
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Die französische Nationalversammlung hat eine umfangreiche Gesundheitsreform beschlossen. Sie schließt die Internet-basierte Patientendatei zur Kontrolle jeder Bewegung ein.

Sie war scharf umstritten, die Gesundheitsreform in Frankreich, und wie in Deutschland verliefen die Fronten zwischen rechts und links und mitten durch die Lager. Am Dienstag wurde sie, wie erwartet, mit der Regierungsmehrheit aus UMP und Zentristen in der Nationalversammlung beschlossen - nach der langwierigen, formal erforderlichen Beratung von rund 8500 demonstrativen, aber aussichtslosen Änderungsanträgen der Opposition. Zentrales Element der Gesundheitsreform ist die lückenlose Kontrolle des Patientenverhaltens durch eine Internet-basierte Patientenakte für jeden Versicherten, der älter ist als 16 Jahre. Zusammen mit der Regel, dass zuerst der Hausarzt aufgesucht werden muss, bevor man zum Facharzt geht - ausgenommen sind Gynäkologen, Augenärzte und Kinderärzte sowie Arztbesuche an fremden Orten, etwa im Urlaub - soll die allgemeine Patientenkartei grundlose Arztbesuche verhindern und rund 3,5 Milliarden Euro einsparen.

Der Patient bleibt frei, ohne Überweisung zum Arzt seiner Wahl zu gehen, er kann die Einsicht in seine Datei auch verweigern. Dann allerdings drohen ihm Kürzungen an der Rückerstattung durch die Krankenkassen.

Krankschreibung erschwert

Verschärfte Kontrollen sollen auch bei der Krankschreibung eingeführt werden. So droht Ärzten ein zeitweiliger Entzug ihrer Kassenzulassung, wenn sie bei mutwilligen Krankschreibungen erwischt werden. Nur der Arzt, der die erste Bescheinigung ausgestellt hat, darf die Fortsetzungsbescheinigung schreiben. Patienten, denen Missbrauch einer Krankschreibung nachgewiesen wird, müssen die entsprechenden Kassenleistungen zurückerstatten und mit Strafen rechnen.

Zur verbesserten Überwachung all dessen wird noch vor der Einführung der zentralen Patientendatei im Januar 2007 der mit biometrischen Daten gegen Fälschung und Missbrauch gesicherte Kassenausweis für alle verbindlich.

Pflicht zu Generika

Einsparungen verspricht sich die französische Regierung auch von der gesetzlichen Verpflichtung auf die Medikation mit Generika und die Verwendung von Medikamenten-Großpackungen, wo immer das möglich ist.

Auch eine Praxisgebühr wird eingeführt. Sie beträgt einen Euro pro Arztbesuch und ist für jeden - ausgenommen Kinder unter 16, Schwangere und Sozialhilfeempfänger - verbindlich. Mehr als 50 Euro Praxisgebühr muss jedoch niemand pro Jahr bezahlen.

Beiträge werden erhöht

Für alle Versicherten werden die Beiträge auf alle Einkunftarten - Renten, Gehälter und Vermögen - erhöht. Der Arbeitgeberanteil steigt ebenfalls, betroffen sind aber nur Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 760.000 Euro. Zugleich werden steuerliche Anreize zum Abschluss privater Zusatzversicherungen geschaffen.

Der Abbau des absehbaren Defizits bis zum Ausgleich des Gesundheitshaushalts wird für 14 Jahre mit jährlich einer Milliarde Euro aus Steuermitteln gestützt. Künftig wacht eine Kommission über die Kostenentwicklung, deren Explosion die Reform erzwungen hatte.

Autor: (nz)

Quelle: Netzeitung, 20.07.2004

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