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Wednesday, 3.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Im Zuge des Ausbaus des französischen Telematiksystems rund um die Carte Vitale 2 zeichnet sich in Frankreich Widerstand gegen Pläne ab, die lebenslang gültige Sozialversicherungsnummer als Kenn-Nummer für die elektronische Gesundheitsakte zu verwenden. Anfang Dezember hat sich eine Initiative gebildet, die Unterschriften gegen die datenschutzrechtlich bedenkliche Verquickung sammelt. Dies berichtet EDRIgram, der Newsletter für digitale Bürgerrechte in Europa.

Am 1. Juli 2007 will die französische Regierung im Rahmen der Einführung der Carte Vitale 2 die zentral gespeicherte elektronische Patientenakte, das dossier médical personnel (DMP) einführen. Nach einem Gesetzentwurf, den der französische Gesundheitsminister Xavier Bertrand vorgestellt hat, soll die Sozialversicherungsnummer (numéro d'inscription au répertoire, NIR) zum Zugriff auf die Patientenakte benutzt werden. Technisch müsste dazu die französische Datenschutzbehörde Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), die die Nutzung der NIR überwacht, eine Genehmigung erteilen. Die lebenslang gültige NIR ist eine 15-stellige Nummer, die Geschlecht, Geburtsdatum und Wohnort eines französischen Staatsbürgers kodiert. Sie wird von Arbeitgebern bei der Bezahlung von Sozialabgaben benutzt und wird auch bei der Gewährung von Sozialleistungen herangezogen. Eine Verwendung innerhalb der Gesundheitstelematik ist darum bedenklich, weil die Nummer vielen staatlichen und privaten Stellen bekannt ist und somit missbräuchlich verwendet werden könnte, um medizinische Daten einzelner Personen einzusehen. Mit einer Unterschriftenaktion will eine Bürgerinitiative auf diese Gefahr aufmerksam machen.

In Deutschland wird die neue Krankenversicherungsnummer für die elektronische Gesundheitskarte von der Vertrauensstelle Krankenversicherungsnummer auf der Basis der pseudonymisierten Rentenversicherungsnummer gebildet. Die so entstandene Nummer besteht aus einem unveränderbaren Teil, der lebenslang gültigen zehnstelligen KV-ID und einer veränderbaren neunstelligen Institutionen-ID der jeweiligen Krankenkasse. Datenschützer haben das Verfahren geprüft und akzeptiert. Bedenken gab es bei Versicherten aus Familien, weil der Bezug eines Familienangehörigen zum Versicherten über eine weitere zehnstellige Familien-ID gebildet wird. Die Abbildung der Verwandtschaftsbeziehungen in den Nummern könnte genutzt werden, um genetisch disponierte Risiken zu verfolgen, meinen die Kritiker.

Autor(en)/Author(s): (Detlef Borchers) / (jk/c't)

Quelle/Source: Heise online, 08.12.2006

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